Welche Vorteile bietet der Immobilien-Teilverkauf?
 

Häuser und Eigentumswohnungen gelten bis heute als lohnenswerte Kapitalanlage. Gleichzeitig steckt dieses Kapital aber in der Immobilie fest und kann nicht so einfach herausgelöst und frei verwendet werden. Bei Zahlungsengpässen, einem geringen Lebensstandard aufgrund einer kleinen Rente oder anderweitigen Gründen kann sich ein Immobilien-Teilverkauf lohnen.

Doch was bedeutet der Immobilien-Teilverkauf und wie funktioniert dieser? Von welchen Vorteilen profitieren Teilverkäufer konkret?

 

Was ist ein Immobilien-Teilverkauf? 

 

Eine Immobilie gilt als Kapitalanlage und sinnvolle Altersvorsorge. Das in der Immobilie steckende Kapital ist allerdings nicht liquide und somit nicht frei verfügbar. Wer also Geld aus seiner Immobilie herauslösen möchte, kann einen Teilverkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung in Erwägung ziehen.

 

Bei einem Teilverkauf veräußert der Eigentümer einen Teil seines Eigenheims und erhält dafür seine Wunschauszahlung, ohne das Zuhause verlassen zu müssen. Statt sich zu verschulden oder anderweitig finanziell zu verpflichten, nutzt der Teilverkäufer so einen Teil des Kapitals, das zuvor in der Immobilie gebunden war. Der Teilverkauf richtet sich an Immobilieneigentümer ab dem 55. Lebensjahr, die sich im Alter langersehnte Wünsche erfüllen und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten.

Wie läuft der Teilverkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ab?
Um einen Teil des Eigentums veräußern zu können, ist es empfehlenswert, sich ein kostenloses Angebot bei einem Teilverkaufsanbieter einzuholen. Auf Basis eines späteren verbindlichen Angebots wird dann ein zertifizierter und unabhängiger Gutachter beauftragt. Dieser ermittelt den Marktwert der Immobilie, der die Grundlage der Auszahlungssumme für den Teilverkauf bildet. Ein Immobilien-Teilverkauf ist nur möglich, wenn der Marktwert des Hauses oder der Eigentumswohnung mindestens 200.000 Euro beträgt. Der zu veräußernde Teil der Immobilie muss zudem mindestens 100.000 Euro betragen. Teilverkäufer können maximal 50 Prozent ihres Eigentums veräußern.

 

Auf Basis des Gutachtens wird ein Vertrag zwischen dem Teilverkäufer und dem Teilkäufer aufgesetzt. Dieser beinhaltet unter anderem ein lebenslanges Nießbrauchrecht für den Teilverkäufer, das für den gesamten Grundbesitz gilt. Das Wohn- und Nutzungsrecht wird im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen. Ein Notar begleitet den Prozess. Die Auszahlungssumme für den Immobilien-Teilverkauf erfolgt in der Regel innerhalb weniger Monate.

 

Was ist das monatliche Nutzungsentgelt?
 

Der Teilverkäufer profitiert bei einem Immobilien-Teilverkauf von einem lebenslangen Wohn- und Nutzungsrecht für den gesamten Grundbesitz. Der Teilverkäufer kann also ein Leben lang in seinem Zuhause wohnen, es wie gewohnt nutzen und bei Bedarf sogar vermieten. Als Ausgleich dafür zahlt der Teilverkäufer ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer.

 

Welche Vorteile bietet ein Immobilien-Teilverkauf?
 

Bei dem Immobilien-Teilverkauf können Teilverkäufer einen Teil ihrer Immobilie verkaufen, um im Alter Liquidität zu erhalten. Doch wovon profitieren sie konkret?

Ein Teil des Kapitals wird aus der Immobilie herausgelöst
 

Im Vergleich zu einem vollständigen Verkauf der Immobilie profitiert der Teilverkäufer davon, weiterhin in der Immobilie wohnen zu bleiben und das lebenslang. Gleichzeitig erhält er durch den Teilverkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung die Möglichkeit, Kapital aus der Immobilie herauszulösen, um seinen Ruhestand unbeschwert genießen zu können.

 

Die Auszahlung eröffnet zahlreiche Möglichkeiten
 

Wer schon immer von einer Reise in die Ferne geträumt hat, das Studium der Enkel finanzieren oder den eigenen Kindern finanziell unter die Arme greifen möchte, kann mit einem Teilverkauf der eigenen Immobilie Kapital aus dieser herauslösen.

 

So sind auch altersgerechte Umbauten wie ein Treppenlift oder teure Reparaturen am Haus realisierbar. Auch die eigene Rente kann so aufgebessert und der Lebensstandard verbessert werden. Die Verwendungsmöglichkeiten des Erlöses sind zahlreich.

 

Das Nießbrauchrecht gewährt ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht
 

Das Nießbrauchrecht (§ 1030 BGB) bezieht sich auf die Nutzung einer Sache samt der Erträge und wird im Grundbuch in Abteilung II als dingliches Nutzungsrecht vermerkt. Das Wort entstammt aus dem Lateinischen und bezieht sich auf die sogenannte Fruchtziehung aus einer Sache.

 

Denn das Nießbrauchrecht an einer Immobilie umfasst nicht nur das lebenslange Wohnrecht, sondern auch die Fruchtziehung. Das bedeutet, dass der Teilverkäufer dank seines lebenslangen Wohn- und Nutzungsrechts Erträge wie Mieteinnahmen erhalten kann. Der Nießbrauchberechtigte ist aber gleichzeitig auch dazu verpflichtet, die Kosten für zum Beispiel Instandhaltungen und Reparaturen der Immobilie zu zahlen.

 

Der Teilverkäufer bleibt flexibel
 

Unvorhersehbare Veränderungen gelten als einzige Beständigkeit im Leben. Immobilien-Teilverkäufer sind auf alle Eventualitäten vorbereitet und können flexibel auf neue Gegebenheiten reagieren. So steht das Eigentum nach dem Teilverkauf nicht nur weiterhin zur privaten Nutzung bereit, sondern kann auch vermietet werden. Die monatlichen Mietzahlungen können beispielsweise verwendet werden, um die Rente aufzubessern oder den Enkelkindern eine Freude zu machen. Bei Bedarf kann die Immobilie auch vollständig durch den Teilkäufer veräußert werden. Dieser kümmert sich dann um die gesamte Verkaufsabwicklung.

 

Fazit
 

Bei einem Teilverkauf einer Immobilie veräußert der Teilverkäufer bis zu 50 Prozent seines Eigentums und bleibt weiter in seinem Zuhause wohnen. Die Vorteile: Der Teilverkäufer löst einen Teil des Kapitals aus der Immobilie heraus, kann das Geld auf vielfältige Art und Weise nutzen und profitiert von einem lebenslangen Wohn- und Nutzungsrecht. Dafür entrichtet er ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer.

Welche Vorteile bietet der Immobilien-Teilverkauf?

Jana El Amrani

Jacob Jussen

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