Letzte Grüße von 2017

Gute Nachricht für Handwerker - Die wichtigste Nachricht für Sanierungsexperten im Jahr 2018 trat noch im Dezember des Vorjahres in Kraft. Auch Handwerker dürfen nun eine vom Staat geförderte BAFA Vor-Ort-Beratung durchführen. Vorher durften Handwerker die Beratung für den “individuellen Sanierungsfahrplan” nicht selber behandeln. Dies soll mehr Eigentümer als zuvor zu einer energetischen Sanierung ermutigen.

Schritte zum europäischen Strombinnenmarkt - Eine andere merkbare Änderung von Ende 2017 betrifft den EU-Strombinnenmarkt. Verbraucher werden es zwar nicht spüren, aber die Energieversorger werden dadurch einen besseren Zugang zum Binnenmarkt erreichen. Die Verordnung (EU) 2017/2195 dient als eine Leitlinie für den Systemausgleich im gesamteuropäischen Elektrizitätsversorgungssystem. Damit sind neue Grundsätze für Beschaffung und Abrechnung von Frequenzhaltungsreserven, Frequenzwiederherstellungsreserven sowie Ersatzreserven festgelegt.

Wichtig für Betriebe

Öffentliche Ausschreibungen - Ab Oktober 2018 gilt die Einführung eine elektronische Vergabe für öffentliche Ausschreibungen. Nun können sich auch kleine Betriebe europaweit für die Aufträge von Bund, Ländern und Kommunen einfacher bewerben.

Neue Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter - Die wurde nun auf 800 EUR erhöht. Diese Entscheidung hat die alte Grenze, die bei 410 Euro lag, fast verdoppelt.

Kassennachschau - Eine Weitere Schritt in der Implementierung des neuen Gesetzes zur Kassennachschau. Ab Anfang 2018 dürfen Finanzämter eine unangemeldete Kassennachschau in einem Betrieb während ihre Geschäfts- und Arbeitszeit durchführen.

Andere Neuigkeiten

Neue Datenschutzgrundverordnung - Datenschutz wird in unserer Zeit immer wichtiger. Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab Mai 2018 in Kraft tritt, soll die Datenbehandlung mit einem gesetzlichen Regelwerk neu zuordnen.

Keine Ausnahmen zum Mindestlohn mehr - Noch 2015 wurde zum ersten Mal in Deutschland ein Mindestlohn eingeführt. Bisher konnten noch tarifliche Abweichungen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeit­nehmer­über­lassungs­ge­setzes gelten. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann Mindestlohn in allen Branchen ausnahmslos. Für die Beschäftigten im Elektrohandwerk steigt der Mindestlohn in den kommenden Jahren ab 1. Januar 2018 bundeseinheitlich auf 10,95 Euro. Auch die Mindestlöhne im Baugewerbe,  der Gebäudereiniger und Dachdecker steigen. Einen detaillierten Einblick in die Mindestlohnänderungen können Sie hier erhalten.

Ein neues Werkvertragsrecht tritt ab Januar 2018 in Kraft - Ab 1. Januar 2018 wird es mehr auf die Besonderheiten des Bauvertrags angepasst. Es geht um den neuen Absatz §§ 631 ff. BGB, indem neue Regelungen für den Bau- und Verbraucherbauvertrag explizit aufgenommen wurden.  Auch bei Architekten- und Bauträgerverträge wird es gesetzlich neue Regeln geben. So reicht zum Beispiel ab 2018 eine Kündigung eines Bauvertrags per E-Mail nicht mehr.  Die muss nun auch schriftlich stattfinden.

Neue Richtlinien für Lüftungsanlagen -  Ab 2018 werden die Anforderungen an die Energieeffizienz nach der Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie verschärft. Dabei erhöht sich der Temperaturwirkungsgrad um 5% und die SFP (Specific Fan Power; spezifische Ventilatorleistung) wird um etwa 10% gesenkt.  Elektrische Heizlüfter und - Strahler sowie kleine Öl- und Gasöfen, dürfen ab Anfang 2018 nur noch verkauft werden, wenn sie die strengen Mindestanforderungen der Effizienz und an deren Stickoxid-Ausstoß erfüllen.

Änderungen mit einem indirekten Einfluss auf der Baubranche

 

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