Nach neusten Zahlen des Arbeitszeitreports der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin absolvieren Arbeitnehmer in Deutschland pro Woche fast fünf Überstunden.  Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten beträgt daher, anstatt der 38,6 vertraglich vereinbarten Stunden, durchschnittlich 43,5 Wochenstunden. Trotz dieser Mehrbelastung wünschen sich nur 55% aller Vollzeitbeschäftigten kürzere Arbeitszeiten.

Was ist Arbeitszeit und wie regelt das Arbeitsrecht Überstunden? Das sind Fragen, die zu klären sind. Gemäß §2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschreibt die Arbeitszeit die Spanne vom Beginn bis zum Ende der Arbeit mit Ausnahme von Ruhepausen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG schließt zusätzlich die Bereitschaftsdienste mit ein.

Die regelmäßige Arbeitszeit liegt in Deutschland pro Werktag bei acht Stunden und sollte nur in Ausnahmen überschritten werden. Hierbei ist entscheidend, dass in den nachfolgenden sechs Monaten die Arbeitszeit entsprechend ausgeglichen wird, sodass die durchschnittliche Arbeitszeit bei acht Stunden liegt. Zwar sind Pausenzeiten keine Arbeitszeiten, aber gesetzlich festgelegt. Laut Arbeitsrecht ist nach sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten festgeschrieben.

Überstunden wiederum sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer über die im Arbeitsvertrag vereinbarte individuelle regelmäßige Arbeitszeit hinaus für das Unternehmen tätig ist. Sie sind zur Ableistung von Überstunden verpflichtet, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechende Regelungen zu finden sind. Daneben existieren geltende Ausnahmen, wenn sich Sondersituationen einstelle. Ein Beispiel hierfür ist der krankheitsbedingte Ausfall mehrerer Kollegen.

Manch eine Klausel zur Überstundenregelung ist laut §307 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam, da sie weder klar noch verständlich formuliert ist. Das Bundesarbeitsgericht sieht hierdurch das Transparenzgebot verletzt. Das trifft auch auf folgende Formulierung zu: „Die Überstunden sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.“

Das deutsche Arbeitsrecht sieht bei Überstunden einen Vergütungsanspruch vor. Dieser gilt, selbst wenn im Arbeitsvertrag keine Abreden zur Vergütung von Überstunden, vereinbart wurden. Überstunden können als Vergütung abgefeiert oder ausgezahlt werden. Ersteres findet insbesondere im Falle der Kündigung Anwendung, um frühzeitiger aus der Ehe austeigen zu können.

Falls Sie sich, neben den Regelungen zur Arbeitszeit und Überstunden, auch unter anderem über Themen, wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsvertrag, Fahrkostenerstattung, Kündigung oder Mindestlohn informieren möchten, hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten E.V. auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.arbeitsrechte.de weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. 

Der BvdR. e.V.  ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, arbeitsrechte.de, mietminderung.net und scheidungsrecht.org veröffentlichen. 

Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevante Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an. 

Arbeitszeit und Überstunden: Das gilt es zu beachten

Kevin Geisler

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