Die Folge: In Summe produzieren manche Kommunen wirklich genug, um sich selbst versorgen zu können, aber durch die fehlende Speichermöglichkeit braucht es dennoch „Fremd-Strom“. Wo Strom erzeugt wird, wie Strompreise für Gewerbe und Privat zustande kommen und wie der Strom letztlich zur Verfügung gestellt werden kann, verrät dieser Ratgeber.

Wo wird Strom in Deutschland erzeugt?

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat in dieser Grafik zusammengefasst, welche Energieträger in Deutschland zur Stromerzeugung eingesetzt werden:

  • Kernenergie hatte den letzten deutlichen Peak im Jahr 2010. Seitdem ist die Kurve im Fallen begriffen. Im Jahr 2014 machte die Brutto-Stromerzeugung mit Kernenergie 15,8 Prozent der deutschen Stromerzeugung aus. Warum Strom aus Kernenergie kritisch betrachtet wird, erläutert das Umweltbundesamt.
  • Der Energieträger Steinkohle hatte einen deutlichen Einbruch im Jahr 2009. Seitdem konnte sich der Energieträger nicht wieder auf das einst relativ hohe Niveau einschießen. Im Jahr 2014 stellte Steinkohle 17,8 Prozent der Brutto-Stromerzeugung in Deutschland.
  • Deutlicher Sieger bei dieser Zusammenstellung sind Erneuerbare Energien, deren Aufwärtstrend bereits seit 2003 ungebrochen ist. Im Jahr 2014 hatten sie mit 26,2 Prozent den größten Anteil an der deutschen Brutto-Stromerzeugung. Ein Blick in die Aufschlüsselung zeigt: 9,1 Prozent entfallen auf die Windenergie, 7,0 Prozent auf Biomasse, 5,7 Prozent auf Photovoltaik, 3,3 Prozent auf Wasser und 1,0 Prozent auf Siedlungsabfälle.
  • Braunkohle, Erdgas und sonstige Energieträger scheinen die stabilste Komponente zu sein, allerdings bleibt anzumerken, dass Erdgas seit dem Jahr 2010 an Bedeutung verliert. Braunkohle hat mit 25,4 Prozent einen großen Anteil an der Brutto-Stromerzeugung in Deutschland im Jahr 2014. Auf Erdgas entfiel lediglich ein Anteil von 9,5 Prozent und auf sonstige Produkte entfallen gerade einmal 5,4 Prozent.

Wie kommen Strompreise für Gewerbe und Privatpersonen zustande?

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt sich der Strompreis für Haushaltskunden aus den folgenden Faktoren zusammen, die hier gelistet sind:

  • 24,7%: Energiebeschaffung, Vertrieb, Kosten, Marge
  • 22,7%: Netzentgelte
  • 21,3%: Umlage nach EEG
  • 16,0%: Mehrwertsteuer
  • 6,9%: Stromsteuer
  • 5,5%: Konzessionsabgabe
  • 2,9% : Weitere Umlagen (KWKG, StromNEV, abschaltbare Lasten, Offshore-Haftung)

Natürlich ist die Frage nach dem Unterschied von Gewerbe- und Privatstrom an dieser Stelle legitim und sollte auch entsprechend beantwortet werden. Gewerbestrom wird in aller Regel nur in großen Mengen abgegeben. Verbraucht ein Privathaushalt im Jahr 4.000 bis 5.000 Kilowattstunden, wird Gewerbestrom im Vergleich dazu erst ab 30.000 Kilowattstunden abgenommen.

Eine höhere Abnahmemenge bringt dem Stromanbieter seinerseits Sicherheit und impliziert häufig auch geringere Vertriebskosten. Anstatt sechs Privathaushalte von den Leistungen des Stromanbieters zu überzeugen, reicht es – mit Blick auf die Strommenge – auch, einen Gewerbebetrieb als Kunden zu gewinnen. Die Verwaltungskosten sind bei einem Kunden natürlich auch geringer als bei sechs Einzelkunden. Privathaushalte müssen allerdings bei Weitem nicht neidisch werden, denn günstiger ist der Gewerbestrom deswegen noch lange nicht.

Wie wird der Strom beim Endverbraucher zur Verfügung gestellt?

Strom kommt aus der Steckdose. Das ist jedem einleuchtend. Damit dieses Prinzip so verlaufen kann, müssen entsprechende Kabel verlegt worden sein. Das grundsätzliche Strom-Angebot kommt dann in aller Regel vom örtlichen Anbieter, vom sogenannten „Grundversorger“. Der Grundversorger ist der, der in einer Region die meisten Haushalte mit Strom versorgt. Meist handelt es sich bei den Stadtwerken um Grundversorger und Netzbetreiber in Personalunion. Dass dieser nicht zwingend das beste Preis-Leistungsniveau haben muss, zeigt die Praxis, in der häufig Vergleichsportale konsultiert werden.

Wer den Anbieter wechselt, kann dies nach einem detaillierten Preis- und Faktenvergleich beruhigt tun, auch wenn der neue Anbieter kein eigenes Verteilnetz hat. Geregelt wird die Nutzung des Netzes zwischen dem neuen Anbieter und dem Netzbetreiber. Dies kann man sich so ähnlich vorstellen, wie ein Mietverhältnis. In aller Regel wird nur der Zählerstand beim Wechsel dokumentiert. Ein Umbau oder Ausbau ist indes nicht nötig. Auch wenn es zu Wartungsarbeiten kommt, wird der Netzbetreiber sich um den Stromzähler kümmern.

Verbrauchertipp: Der Wechsel muss für den Endkunden kostenlos erfolgen. Etwaige Wechselgebühren sind nichts rechtens. Die entsprechenden Kündigungsfristensollten Interessierte ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Um die Kündigung selbst kümmert sich meist der neue Anbieter.

Titelbild: pixabay.com © winterseitler (CC0 Public Domain)

Stromerzeugung vs. Stromeinkauf. Wie passt das eigentlich zusammen?

Marcel Dammweg

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