Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit: Gibt es einen Unterschied?

Oft werden die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit synonym verwendet. Der Zustand, den beide Begriffe bezeichnen, ist dabei zwar ähnlich, dennoch unterscheiden sie sich voneinander. Der Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ und somit die Arbeitsunfähigkeitsversicherung selbst stammt aus dem Bereich der gesetzlichen Versicherungen und wird dem Bereich der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zugeordnet. Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ und somit die Berufsunfähigkeitsversicherung gehören in den Bereich der privaten Versicherungen, die Sie selbst abschließen müssen. In der Umgangssprache erfolgt aber meist eine gleichbedeutende Behandlung, weshalb wir hier die Arbeitsunfähigkeitsversicherung als private Absicherung betrachten wollen.

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit gibt es hier bei vr.de.

So funktioniert eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Können Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich nicht mehr auf Dauer ausüben, so wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen der Fall war, dann erhalten Sie von einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund dieser Arbeitsunfähigkeit eine monatliche Rente. Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung sind grundsätzlich immer an den letzten Beruf gekoppelt, unabhängig davon ob Sie auch eine andere Tätigkeit ausüben könnten. Es spielt weiterhin keine Rolle, wodurch Sie berufsunfähig geworden sind. Sind Sie also nach Einschätzung der Versicherung aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig, wird Ihnen vom Versicherer die vereinbarte Rente gezahlt. Mindestens 50 Prozent berufsunfähig bedeutet dabei, dass Ihre Leistungsfähigkeit zu mindestens der Hälfte verloren gegangen ist und für Ihren Beruf wichtige Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Auch die Tatsache, dass Sie nur noch eine geringe Stundenanzahl arbeiten können, ist hierbei relevant. Um diese Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können, müssen Sie Ihrem Versicherer zahlreiche Unterlagen als Nachweis einreichen. Die Versicherung verlangt neben der Beschreibung Ihrer Tätigkeit außerdem Arztberichte, aus denen hervorgeht, welche Einschränkungen vorliegen. Wurde eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt, dann zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Rente, bei der das bislang erzielte Einkommen keine Bedeutung hat.

Wie kommt es zu Berufsunfähigkeit?

Wer aus gesundheitlichen Gründen seiner Arbeit für mindestens sechs Monate nicht ausüben kann, gilt als berufsunfähig. Die Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit sind sehr vielfältig. Zu den häufigsten Gründen gehören: · psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten (32 Prozent) · Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparats (21 Prozent) · sonstige Erkrankungen (16 Prozent) · Krebs (15 Prozent) · Unfälle (9 Prozent) · Herz- und Gefäßerkrankungen (7 Prozent) Meist ist die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit vom Beruf abhängig. Körperliche Tätigkeiten erhöhen in der Regel das Risiko stärker als Berufe mit Bürotätigkeit. Da jedoch auch psychische Erkrankungen zu den mittlerweile häufigsten Ursachen gehören, spielt es mittlerweile kaum noch eine Rolle, ob der Versicherte körperlich oder nicht-körperlich tätig ist.

Teure Berufsunfähigkeitsversicherung durch riskante Berufe und Hobbys

Versicherer setzen den Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung anhand der Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit fest. Wer in sozialen oder handwerklichen Berufen körperlich schwer arbeitet, ist stärker gefährdet, arbeitsunfähig zu werden. Deshalb ist der Arbeitsunfähigkeitsschutz auch für Menschen, die eine solche Versicherung eigentlich benötigen, auch sehr teuer. Mitunter bekommen einige Berufsgruppen (z. B. Piloten und Flugbegleiter, Tauchlehrer oder auch Künstler und Barkeeper) gar keinen Versicherungsschutz. Auch riskante Hobbys haben für den Versicherer eine Bedeutung. Wer gern und viel klettert oder auch reitet, muss ebenfalls mit einem hohen Beitrag rechnen. Da die einzelnen Versicherungen die Risiken sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich jedoch unterschiedlich einschätzen, kann ein Versicherungsvergleich sinnvoll sein.

Für wen und wann lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nur selten ist die staatliche Absicherung für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten können, ausreichend für die Finanzierung des Lebensunterhalts. Wer in den vergangenen fünf Jahren vor der Arbeitsunfähigkeit mindestens 36 Monate lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen konnte, erhält zwar grundsätzlich eine Erwerbsminderungsrente, diese fällt jedoch recht gering aus. Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zufolge lag die Durchschnittsrente bei Berufsunfähigkeit im Jahr 2017 bei nur 716 Euro monatlich. Ein solcher Betrag ist natürlich nicht ausreichend, um die laufenden Lebenshaltungskosten auch nur annähernd zu decken. Zudem wird diese Rente nur gezahlt, wenn Sie auch in keinem anderen Beruf länger als drei Stunden arbeiten könnten. Sind Sie also bislang leitender Angestellter gewesen, könnten aber noch als Pförtner arbeiten, dann erhalten Sie vom Staat keine Unterstützung und benötigen daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Können Sie in einem anderen Beruf noch mindestens drei bis sechs Stunden arbeiten, dann erhalten Sie nur die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Deshalb ist es eigentlich immer lohnend, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sofern Sie auf Ihr Arbeitseinkommen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts angewiesen sind. Mit einer solchen Versicherung können Sie Ihre Arbeitskraft umfassend absichern, wenngleich viele Tarife der Versicherer recht teuer sind. Und hier liegt auch der Knackpunkt: Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist natürlich immer sinnvoll, die Frage ist jedoch, ob Sie sich den Schutz auch leisten können und wollen. Für folgende Personengruppen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf jeden Fall sinnvoll:

· für jeden Erwerbstätigen, der auf sein Einkommen nicht verzichten kann 

· für Selbständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind 

· für Berufseinsteiger, da hier aufgrund einer meist guten Gesundheit auch noch günstige Tarife möglich sind

Ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch bei Vorerkrankungen möglich? Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Gesundheitszustand von entscheidender Bedeutung. Das heißt natürlich nicht, dass viele Arztbesuche in den vergangenen Jahren automatisch zu Problemen beim Abschluss einer Versicherung führen. Beachten Sie bei Antragstellung einfach folgende Punkte: 1. Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten Möchten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten sie alle gestellten Gesundheitsfragen immer der Wahrheit entsprechend beantworten. Gerade dann, wenn zu bestimmten Vorerkrankungen beim Arzt Unterlagen vorhanden sind, welche durch die Versicherung überprüft werden können, ist dies wichtig. Sofern Sie nämlich falsche Angaben machen oder auch Erkrankungen gar nicht angeben, kann die Versicherung im schlimmsten Fall die Zahlung von Leistungen verweigern. Bevor Sie die Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten, sollten Sie bestenfalls erst mit Ihrem Arzt sprechen. Üblicherweise werden nur Informationen aus den vergangenen fünf Jahren vor Antragstellung abgefragt, einige Versicherungen fragen aber auch bis zu zehn Jahre ab. Mitunter kann es sich auch lohnen, noch solange mit dem Abschluss einer privaten Arbeitsunfähigkeitsversicherung zu warten, bis sie keine Angaben mehr zu bestimmten Erkrankungen machen müssen. Grundsätzlich müssen Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Sie sollten dies jedoch nicht pauschal für alle Ärzte tun, sondern nur bei konkreten Rückfragen für den jeweils betreffenden Arzt. Mit diesem sollten Sie dann auch die Beantwortung der Fragen besprechen.

Vergleichen Sie Angebote für Berufsunfähigkeitsversicherungen auch in schwierigen Fällen

Sollte sich herausstellen, dass Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme kaum eine Chance auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben oder Leistungen nur eingeschränkt und gegen erhöhte Beiträge erfolgen, sollten Sie zunächst bei vielen Versicherungen eine so genannte anonymisierte Risikovoranfrage stellen. Denn jeder Versicherer bewertet Erkrankungen anders und so kann es durchaus sein, dass Sie zwar von einer Versicherung abgelehnt werden, bei einer anderen aber durchaus ein Vertragsabschluss zu normalen Bedingungen möglich ist. Vielleicht erhalten Sie auch Angebote mit einer so genannten Ausschlussklausel, bei welcher bestimmte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Auf Leistungen müssten Sie in diesem Fall verzichten, wenn Sie aufgrund einer in der Ausschlussklausel genannten Ursache berufsunfähig werden. Wenn die BU-Versicherung zu teuer ist oder sich aufgrund von Leistungsausschlüssen nicht lohnt: Diese Alternativen gibt es Versicherungen, die Berufsunfähigkeitsabsicherungen anbieten, sind bei der Wahl ihrer Kunden mitunter sehr kritisch. Ein risikoreicher Beruf oder ein gefährliches Hobby führen in der Regel zu teuren Beiträgen. Dann lohnt sich ein Berufsunfähigkeitschutz nicht immer. Zunächst sollten Sie natürlich versuchen, eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Ist dies jedoch nicht möglich oder für Sie zu teuer, dann gibt es noch einige Alternativen. Jedoch sind hier die Leistungen nicht so umfassend. Mitunter sind sie auch nicht unbedingt günstiger. Sie sollten sich deshalb vorab umfassend beraten lassen.

1. Erwerbsunfähigkeitsversicherung 

Die erste Wahl unter den möglichen Alternativen sollte die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein, da diese auch psychische Erkrankungen absichert. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt jedoch erst eine Rente, wenn Sie keine Tätigkeit mehr ausüben können. Können Sie also beispielsweise noch andere Tätigkeiten als Ihren ursprünglichen Beruf ausüben, dann wird die Versicherung keine Leistungen erstatten. 

2. Dread-Disease-Versicherung 

Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei schweren Erkrankungen, welche im Versicherungsvertrag festgehalten sind. Sie erhalten allerdings keine Rente, sondern es wird ein Einmalbeitrag ausgezahlt. Psychische Erkrankungen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten. 

3. Multi-Risk-Versicherung 

Mit einer Multi-Risk-Versicherung erhalten Sie eine Rente, wenn es zu einer schweren Behinderung kommt, sie grundlegende Fähigkeiten verlieren oder zum Pflegefall werden. Psychische Leiden sowie orthopädische Erkrankungen sind hier jedoch nicht abgesichert. 

4. Grundfähigkeitsversicherung 

Verlieren Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihre grundlegenden Fähigkeiten (z. B. Gehen, Tragen), dann erhalten Sie eine Rente. Die Prüfung des Rentenanspruchs ist in diesem Fall recht einfach.

 

Darauf sollten Sie beim Versicherungsabschluss achten

Haben Sie einen passenden BU-Tarif für sich gefunden, dann sollten Sie dennoch einige Dinge beachten. Anpassung der Rente mit Dynamik oder Nachversicherungsgarantie Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte auch in mehreren Jahren noch ausreichend sein, um den Lebensunterhalt zu sichern. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Rentenhöhe anzupassen. Neue Lebensumstände (z. B. Familiengründung) können die Kosten für den Lebensunterhalt mitunter deutlich erhöhen, zudem verliert die Rente aufgrund der Inflation an Wert. Eine nachträgliche Erhöhung lässt sich durch Vereinbarung einer Dynamisierung oder einer Nachversicherungsgarantie erhöhen. Bei der Dynamisierung steigt der Beitrag jedes Jahr um einen vorher festgelegten Prozentsatz. Dadurch steigt auch die Berufsunfähigkeitsrente, wenn auch nicht im gleichen prozentualen Umfang. Der Vorteil: Anbieter verzichten bei der Dynamik auf erneute Gesundheitsprüfungen. Jedoch lohnt sich eine Dynamisierung kaum noch. Eine Nachversicherungsgarantie bietet die Möglichkeit, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente aufgrund bestimmter Anlässe (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung) hochzusetzen. Es ist jedoch notwendig, die Erhöhung drei Monate nach Eintritt des Ereignisses zu beantragen. Auch hier erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung, für den Teil der Aufstockung der Rente wird jedoch Ihr aktuelles Lebensalter zugrunde gelegt, weshalb für die nachträglich erhöhte Rente auch ein höherer Beitrag fällig wird. Geeignet ist ein Vertrag mit Nachversicherungsgarantie vor allem für junge Versicherungsnehmer, die ihre Rente flexibel an ihr Leben anpassen wollen. Möchten Sie sichergehen, dass Ihre Rente später steigt, können Sie optional auch eine garantierte Leistungsdynamik vereinbaren. Sinnvoll ist diese Klausel auf jeden Fall, da sich die Rente auch der Inflation anpasst. Allerdings steigt damit auch der Beitrag. Keine abstrakte Verweisung akzeptieren Immer wieder wird im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeitsversicherung von abstrakter Verweisung gesprochen. Dieser Begriff sagt aus, dass der Anbieter die Leistungen verweigern kann, wenn Sie als Betroffener theoretisch noch dazu in der Lage sind, einen anderen gleichwertigen Beruf auszuüben. Ob Sie eine solche Anstellung finden, ist dabei unerheblich. Früher war diese Klausel noch sehr häufig Bestandteil in den Versicherungsbedingungen, in der Zwischenzeit wird sie zur Senkung der Beiträge angeboten. Achten Sie darauf, dass der Vertrag diese Klausel nicht enthält, da Sie ansonsten keine Rente erhalten, wenn Sie keine andere Anstellung finden. Prognosezeitraum sollte möglichst kurz sein Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn der Prognosezeitraum möglichst wenige Monate umfasst. Mit dem Prognosezeitraum wird die Dauer bezeichnet, für die sie nach der Einschätzung Ihres Arztes berufsunfähig sein werden. Die Zahlung einer Rente sollte bereits dann erfolgen, wenn Sie sechs Monate berufsunfähig sind. Je länger der Prognosezeitraum ist, umso schwieriger wird es mit der Zuverlässigkeit der medizinischen Einschätzung. Vermeidung von Wartezeiten und Vereinbarung rückwirkender Leistungen Wichtig ist, vorgesehene Meldefristen genauer anzuschauen. Ein Vertrag, bei dem auch bei verspäteter Meldung bis zu drei Jahre rückwirkend eine Rente gezahlt wird, ist dabei sinnvoll, denn mitunter wird eine Berufsunfähigkeit erst mit Verzögerungen festgestellt. Einige Versicherungsgesellschaften zahlen erst einige Monate nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit oder noch später. Meist sind die Beiträge bei diesen Verträgen aber geringer. Wartezeiten sollten Sie möglichst dann vermeiden, wenn Sie nicht über größere Ersparnisse verfügen. Pauschalregelung zur Rentenzahlung sinnvoll Es lohnt sich in der Regel, die Pauschalregelung zur Zahlung der Rente zu bevorzugen. Denn in diesem Fall erhalten Sie bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle Rente. Wählen Sie die Staffelregelung, steht Ihnen nur die halbe Rente zu. Da in der Regel erst ab 75 Prozent die volle Rente gezahlt wird und Auseinandersetzungen um Prozentpunkte nicht selten sind, sollten Sie der Pauschalregelung immer den Vorzug geben.

Fazit: Arbeitsunfähigkeitsschutz durchaus lohnend

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherungen ist grundsätzlich sinnvoll. Am besten ist es jedoch, die Versicherung so früh wie möglich abzuschließen. Denn: Je jünger Sie sind, umso gesünder sind Sie in der Regel auch. Und das wiederum trägt zu einem günstigeren Beitrag und zur Annahme durch den Versicherer bei. Es ist empfehlenswert, sich mit dem Abschluss einer privaten Arbeitsunfähigkeitsversicherung spätestens dann zu beschäftigen, wenn Sie Ihr erstes regelmäßiges Einkommen erhalten. Da praktisch jeder berufsunfähig werden kann, sollten Sie zumindest einige Angebote einholen und vergleichen. So können Sie einen passenden Vertrag finden, der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Ein unabhängiger Experte kann Ihnen beim Vergleich helfen.

Wann lohnt sich eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Christin Matz

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