Das sind die Fakten:

  • bis zu 12.000 Euro pro Kind im Jahr, beträgt der maximale Zuschuss des Staates beim Kauf einer Immobilien
  • die Beantragung, ist rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 möglich; bei Neubauten, gilt das Datum des Erhaltes der Baugenehmigung
  • die Anträge auf Baukindergeld werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt
  • der unterschriebene Kaufvertrag oder die Baugenehmigung muss bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein
  • der Antrag auf Baukindergeld, muss bis spätestens drei Monate nach Einzug in die Immobilie gestellt sein
  • die letzte Frist für einen Antrag auf Baukindergeld, ist der 31. Dezember 2023

Wer ist antragsberechtigt - wie wird das Baukindergeld kalkuliert?

Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Voraussetzung ist, dass jedes Kind, für das ein Antrag gestellt wird, auch mit in die Immobilie einzieht. Eine Obergrenze für die Anzahl der antragsberechtigten Kinder gibt es nicht. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Antragstellers darf 75.000 Euro nicht übersteigen. Zusätzlich werden weitere 15.000 Euro pro Kind berücksichtigt. Das bedeutet beispielsweise bei einer Familie mit einem Kind ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr. Mit Baukindergeld wird nur der Erwerb der ersten Immobilie gefördert. Besitzt der Antragsteller bereits ein Haus oder eine Wohnung ist eine staatliche Förderung ausgeschlossen.

TIPP: Zur Erleichterung der Berechnung des persönlichen Baukindergeldanspruchs gibt es spezielle Onlinerechner.


Wie erfolgt die Auszahlung des Baukindergeldes für den Antragsteller?

Nach einer erfolgreichen Antragstellung wird das Baukindergeld in jährlichen Raten über insgesamt 10 Jahre ausgezahlt. In jedem Jahr bekommt der Bauherr pro Kind so insgesamt 1.200 Euro jährlich auf sein Konto. Bei einem Kind ergibt das einen Zuschuss des Staates von insgesamt 12.000 Euro. Bei dem Abschluss einer Baufinanzierung für die Wunschimmobilie sollte der Bauherr unbedingt darauf achten, dass der staatliche Zuschuss nicht bereits am Anfang der Finanzierung in voller Höhe bereitsteht. 


Wie wird das zulässige Familieneinkommen für die Beantragung des Baukindergeldes errechnet?

Maßgeblich für die Bemessung des Haushaltseinkommens sind die Jahre zwei und drei vor der Antragstellung. Wer beispielsweise für das Jahr 2018 einen Antrag auf Baukindergeld stellen möchte, sollte sich die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2015 und 2016 ansehen. Die Familieneinkommen dieser beiden Jahre werden addiert und anschließend durch den Faktor zwei geteilt. Damit erhält der Antragsteller das maßgebliche Einkommen des Haushalts. Die Frage, ob bei zukünftig steigenden Einnahmen über die Einkommensgrenzen hinaus der Anspruch auf Baukindergeld entfällt, konnte aktuell nicht abschließend geklärt werden.


Wie wird das Alter der Kinder für den Antrag berechnet?

Antragsberechtigt sind Kinder unter 18 Jahren, die mit der Familie in die neue Immobilie einziehen. Für den Fall, dass die Kinder aus dem Haushalt ausziehen oder älter werden als 18, entfällt der Anspruch auf Baukindergeld grundsätzlich nicht. Allerdings verfällt der Anspruch auf das Baukindergeld, wenn für das erwachsene Kind auch kein normales Kindergeld mehr beantragt werden kann. Kinder, die nach Antragsgenehmigung noch in die Familie hineingeboren werden, sind von einer zusätzlichen Förderung mit Baukindergeld leider ausgeschlossen.


Fazit:

Mit dem Baukindergeld fördert der Staat den Kauf oder Bau von Immobilien für Familien mit Kindern. Ab dem ersten Kind ist der Zuschuss auf Antrag im Rahmen der Einkommensgrenzen möglich. Die geförderte Höchstsumme von bis zu 12.000 Euro in zehn Jahren pro Kind ist eine stattliche Summe. Sie sollte aber nur ein Zugewinn bei der Baufinanzierung sein und nicht ein fundamentaler Baustein.

Baukindergeld – Baustein zur Erfüllung des Immobilienglücks

Christin Matz

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