Laut § 836 BGB muss der Gebäudeeigentümer für alle Schäden aufkommen, die an seinem Haus, Grundstück oder an fremden Sachen oder Personen entstehen, aufkommen. Hier greift die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, nach der der Hauseigentümer zu jeder Jahreszeit alle Gefahrenquellen beseitigen muss. Dazu gehört die Schneebeseitigung im Winter, Laub im Herbst, aber auch sperrige oder morsche Äste an Bäumen. Kommt der Hauseigentümer seiner Obhutspflicht im Gefahrenbereich nicht nach, kann im Schadensfall der Geschädigte vom Hausbesitzer Schadenersatz geltend machen, was sehr teuer werden kann! Für derartige Schadensfälle übernimmt die Grundstückshaftpflichtversicherung die Kosten. Es kann sich dabei um eine gestürzte Person vor dem Haus auf dem Gehweg handeln, aber auch um einen vom Dach gewehten Dachziegel, welcher auf ein parkendes Auto trifft und dort einen Schaden anrichtet. In all diesen Fällen ist der Hausbesitzer durch die Grundstückshaftpflichtversicherung optimal geschützt. In den meisten Fällen ist dafür keine externe Versicherung mehr nötig, da sich die Grundbesitzerhaftpflicht vielfach mit der Privathaftpflicht überschneidet.


Wer braucht eine Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung?

Handelt es sich um eine vom Vermieter vermietete Immobilie, sollte hierzu auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da hier immer der Hauseigentümer für eventuell verursachte Schäden haftet. Selbst wenn der Eigentümer die Schneeräumpflicht im Winter auf einen Mieter überträgt, kann sich der Geschädigte hauptsächlich an den Eigentümer wenden. Zwar kann der Eigentümer vom Mieter Regress fordern, wenn dieser aber über keinen finanziellen Spielraum verfügt, bleibt der Eigentümer auf dem Schaden sitzen.


Gefahren an einem unbebauten Grundstück

Auch in diesem Fall haftet der Grundbesitzer für alle Schäden innerhalb seines Grundstücks. Die Standard-Variante: „Eltern haften für ihre Kinder“ reicht nicht. Beispiel: Durch Sturm weht ein Zaun um und am nächsten Tag spielen Kinder auf dem Grundstück und verletzen sich an dem desolaten Zaun. Dann werden die Eltern mit Sicherheit Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen oder sogar mit einer Klage vor Gericht ziehen. Mit der Haftpflichtversicherung für Grundbesitz sind auch derartige Schäden abgedeckt.


Der Winter und seine Folgen

Auf öffentlichem Territorium wird der Winterdienst durch die örtlichen Gemeinden geregelt. Laut Verordnung müssen in den meisten Gemeinden die Gehwege in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr geräumt sein. Das beinhaltet auch Straßenübergänge, Bushaltestellen. In anderen Fällen der Schneeräumung haftet der Eigentümer den ganzen Tag für eine Schnee- und eisfreie Zone vor seinem Gebäude. Bei einem Dauerschneefall muss der Eigentümer den ganzen Tag für die Schneebeseitigung zur Verfügung stehen oder einen Schneeräumdienst beauftragen, da er ansonsten bei einer Nichtbefolgung der Örtlichen Schneeräumzeiten damit rechnen muss, dass die Haus und Grundhaftpflichtversicherung bei einer Nichtbeachtung auch die Leistung im Schadensfall verweigern kann. Begibt sich allerdings der Eigentümer nach der morgendlichen Schneeräumung auf den Weg zur Arbeit, zahlt bei einem Schadensfall die Grundbesitzerhaftlicht den Schaden, wenn es in der Zwischenzeit zu weiteren Schneefällen kommt.


Ein – oder Mehrfamilienhaus

Bewohnt der Eigentümer selbst seine Immobilie, sollte er prüfen, ob der Versicherungsschutz in seiner Privathaftpflicht bereits enthalten ist. Vermietet der Eigentümer sein Haus, ist die entsprechende Versicherung nicht nur wichtig, sondern ein Muss. Der Betrag kann in der Steuererklärung aufgeführt werden. Selbst Miteigentümer eines selbst bewohnten Hauses für 2 Familien haften für Schäden auf gemeinsam genutzten Wegen.


Wo findet der Eigentümer den besten Tarif?

Die Kosten einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind überschaubar und preiswert. Hier einige Beispiele:
Kosten, Risiko – Jahresbeitrag


• Einfamilienhaus 26,45 €
• Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten 29.75 €
• Mehrfamilienhaus mit 15 Wohneinheiten 73,54 €
• Unbebautes Grundstück 17,86 €


Für wen ist eine Haus – und Grundstücksversicherung wichtig?

Eine solche Absicherung ist neben der Gebäudeversicherung für jeden Hauseigentümer ratsam.
Weitere interessante Informationen hierzu findest Du unter: https://grundbesitzerhaftpflichtvergleich.de


Fazit:

Auf jeden Fall ist eine Absicherung für Schäden am Gebäude des Eigentümers sinnvoll und wichtig, denn Unglück schläft nicht und ohne Grundbesitzerhaftpflicht kann es teuer werden.

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Christin Matz

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