Warum überhaupt sanieren?

Die Gründe für eine Sanierung von Nichtwohngebäuden sind mindestens genauso vielschichtig, wie die Typen von Industrie- und Gewerbebauten. Neben An- oder Ausbau aufrund steigenden Produktionsvolumen, finden Sanierungen oft dann statt, wenn einzelne Gebäudeteile stark beeinträchtigt sind. Beispiele dafür sind zum Beispiel undichte Dächer, löchrige Fassaden oder kaputte Fenster.

Ein weiterer Grund ist aber auch die Steigerung der Energieeffizienz. Denn in Nichtwohngebäuden, vor allem aus dem Industrie- und Gewerbebereich, spielen oft viele Komponenten und Prozesse wie Zahnräder ineinander. So kann es unter anderem sein, dass Abwärme aus dem Produktionsprozess zu erheblichen Einsparungen in der Wärmeversorgung führt.

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Ganz egal aus welchen Gründen: Richtig umgesetzt, führt die steigende Effizienz oft zu sinkenden Betriebskosten und einer besseren Stellung im Wettbewerb.

Wann muss auf gesetzliche Anforderungen geachtet werden?

Bei einer Antwort auf diese Frage muss grundsätzlich zwischen Teilen des Baukörpers und technischen Anlagen unterschieden werden.

Gesetzliche Anforderungen an Teile des Baukörpers

Generell werden gesetzliche Anforderungen des GEG immer dann verpflichtend, wenn neue Bauteile angebaut oder bestehende Bauteile geändert werden. Damit nicht jeder ersetzte Ziegel aufwändige Maßnahmen nach sich zieht, gelten bestimmte Mindestanteile.

Gesetzliche Anforderungen sind dabei immer dann einzuhalten, wenn

  • bestehende Gebäude ausgebaut oder erweitert werden
  • Wände gegen unbeheizte Räume oder das Erdreich durch eine Bekleidung, eine Feuchtigkeitssperre oder eine Drainage erneuert werden
  • Böden gegen unbeheizte Räume oder das Erdreich mit einem neuen Fußbodenaufbau versehen werden.
  • Außenwände ersetzt oder auf der Außenseite mit einer Dämmung, einer Bekleidung oder einer Verschalung versehen werden
  • Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster ersetzt, zusätzliche Vor- oder Innenfenster eingebaut oder vollflächige Verglasungen ausgetauscht werden
  • Außentüren ersetzt werden
  • Wände oder Decken zu unbeheizten Dachräumen es sei denn, die Dachflächen entsprechen selbst bereits aktuellen Anforderungen
  • Dachflächen ersetzt oder durch eine nahtlose Dichtfläche erweitert werden

Eine Ausnahme besteht, wenn die jeweiligen Bauteile ab dem Jahr 1984 und unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften eingebaut oder erneuert wurden.

Allgemein gilt außerdem, dass sich die energetische Qualität bei Maßnahmen an Außenbauteilen wie Wänden, Fenstern oder Dächern, die mehr als 10% der jeweiligen Flächen betreffen, nicht verschlechtern darf.

Gesetzliche Anforderungen an technische Anlagen

Mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu wahren und zu optimieren, werden Anforderungen an technische Anlagen mit dem aktuellen GEG auch ohne Änderung verpflichtend. Im Speziellen treffen diese Vorgaben Wärmeerzeugungs- und Klimaanlagen.

Das GEG fordert dabei, das:

  • Heizkessel mit einer Leistung von 4 kW bis 400 kW, die mit gas- oder ölförmigen Brennstoffen beheizt werden und älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden (Ausnahme: Ausführung als Niedertemperatur- oder Brennwertkessel)
  • frei zugängliche Rohrleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen sind. Die Anforderung betrifft Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie zugehörige Armaturen.
  • Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von 12 kW regelmäßig inspiziert werden müssen um eine hohe Effizienz auch nach langen Laufzeiten oder räumlichen Umnutzungen gewährleisten zu können.

Kesseltausch und Dämmung der Rohrleitungen sind dabei immer nur dann auszuführen, wenn sie auch wirtschaftlich dargestellt werden können.

Unabhängig von den Anforderungen des GEG im Nichtwohngebäude lohnt es sich meist, die Potenziale der Wärmerückgewinnung in der Industrie zu erörtern. 

Gebäudeübergreifende Anforderungen

Generell unterscheidet das Gebäudeenergiegesetz bei der Beurteilung der Gebäudeeffizienz in Neubau und Sanierung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gewerblich genutzte Bereiche in Wohngebäuden, die sich aufgrund ihrer Nutzung deutlich von einer Wohnung unterscheiden, sind dabei als eigenständige Nichtwohngebäude zu behandeln.

Zusätzlich gilt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden: Bei Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis übergeben werden. In Gebäuden mit starkem Nutzungsverkehr müssen die Ergebnisse des Energieausweises zusätzlich auch gut sichtbar ausgestellt werden. Um die Belastung kleiner Unternehmen in Grenzen zu halten, gilt die Aushangpflicht in behördlichen Gebäuden erst ab einer Nutzfläche von 250 m² und in sonstigen, stark frequentierten Gebäuden ab einer Nutzfläche von 500 m².

Welche Anforderungen stellt das GEG bei einer Sanierung an Nichtwohngebäude?

Welche Anforderungen bei der Sanierung gelten, richtet sich generell nach dem Umfang der geplanten Maßnahmen. Unterschieden werden dabei:

  • Austausch oder Erneuerung von Bauteilen oder Anbau mit weniger als 50 m² Nutzfläche 
  • Anbau von Gebäudeteilen mit mehr als 50m² Nutzfläche

Austausch einzelner Bauteile oder Anbauten mit weniger als 50 m² Nutzfläche ohne eigene Wärmeerzeugung

Sofern bestehende Bauteile nur ersetzt werden oder beheizte oder gekühlte Räume ohne eigene Wärmeerzeugung errichtet werden, sind die betreffenden Teile des Baukörpers generell nach Neubaustand auszuführen. Das heißt, die Wärmedurchgangskoeffizienten, also die U-Werte der Bauteile dürfen die im GEG festgelegten Werte nicht überschreiten.

Alternativ gelten die Anforderungen auch dann als erfüllt, wenn sowohl der Jahres-Primärenergiebedarf des GEG-Referenzgebäudes als auch der zulässige Wärmedurchgangskoeffizient um nicht mehr als 40% überschritten werden.

Anbau von Gebäudeteilen mit mehr als 50 m² Nutzfläche, aber ohne eigene Wärmeerzeugung

Werden geheizte oder gekühlte Räume mit mehr als 50m² Nutzfläche, aber ohne eigene Wärmeerzeugung angebaut, gelten generell die gleichen Anforderungen wie im vorangegangenen Fall.

Um eine starke Überhitzung zu verhindern, sind zusätzlich auch Anforderungen an den Sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten.

Was bedeuten die Anforderungswerte?

Um zu verstehen, worauf bei der Sanierung zu achten ist, möchte ich die Bedeutung der folgenden Werte kurz erklären:

  • Jahres-Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes
  • Zulässiger Wärmedurchgangskoeffizient

Der Jahres-Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes

Der Primärenergiebedarf verdeutlicht die Umweltauswirkungen eines Gebäudes. Denn neben dem Endenergiebedarf, also der Energie, die unter Berücksichtigung aller Gewinne und Verluste tatsächlich zur Beheizung und Klimatisierung benötigt wird, berücksichtigt er auch die Energie, die zur Gewinnung, Herstellung und Lieferung der Energieträger benötigt werden.

Das heißt: Ein Gebäude mit Holz als Brennstoff, hat einen besseren Primärenergiebedarf, als ein baugleiches Gebäude mit einer Gasheizung, dass Holz als regenerativer Energieträger besser bewertet wird als fossiles Gas.

Der Zusatz „eines Referenzgebäudes“ bezieht sich auf die Berechnungsmethode, nach der die energetische Bewertung des GEG erstellt wird. Dabei wird ein Mustergebäude mit der gleichen Geometrie, Nettogrundfläche, Nutzung und Ausrichtung des zu bewertenden Gebäudes berechnet. Die dabei ermittelten Werte, gelten als Anhaltspunkte für die Grenzwerte des real zu bewertenden Gebäudes.

Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten

Die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten stellen Anforderungen an die energetische Qualität der Hüllflächen und werden je Bauteilkategorie gefordert. Unterschieden wird dabei in opake Außenbauteile (Fassaden, Wänden, usw.), transparente Bauteile (Fenster, usw.), Vorhangfassaden und Glasdächer.

Wie kann eine Sanierung wirtschaftlich optimale Ergebnisse erzielen?

Betrachtet man die Anforderungen, so beziehen sie sich sowohl auf die Gebäudehülle, also Außenfassaden, Fenster oder Dächer, als auch auf die Art und die Qualität der Anlagentechnik.

Wirtschaftlich und ökologisch optimale Ergebnisse sind dabei immer von einer ganzheitlichen Betrachtung abhängig. Um das zu erreichen, sollten von Beginn an alle notwendigen Experten in die Sanierungsplanung einbezogen werden.

Da viele Bereiche des Bauwerks wie Zahnräder ineinander greifen, ist auch bei der Ausführung ein Hand-in-Hand-Arbeiten über vorhandene Gewerkegrenzen hinweg besonders wichtig. 

GEG für Nichtwohngebäude

eccuro Redaktion

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