Stromspeicher-Förderung in Sachsen

Wer in Sachsen lebt und einen Energiespeicher für seine Photovoltaikanlage installieren möchte, erhält auch 2019 noch hohe Fördermittel. Diese gibt es über die Sächsische Aufbaubank (SAB) für alle natürlichen und juristischen Personen. Zuschüsse gibt es dabei sowohl für Stromspeicher als auch für Ladestationen.

(Stand 07/2019)

Konditionen der sächsischen Stromspeicher-Förderung

Wer sich für einen konventionellen Speicher auf Basis von Blei- oder Lithium-Ionen-Akkumulatoren entscheidet, bekommt mindestens 1.000 Euro vom Land Sachsen. Hinzu kommen noch einmal 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Die maximale Förderhöhe liegt bei 40.000 Euro.

Geht es um die Installation von Speicherlösungen, die nicht auf Blei- oder Lithium-Akkus basieren (zum Beispiel Redox-Flow-Batterien), gibt es sogar noch bessere Konditionen. Denn hier bekommen Antragsteller bis zu 50 Prozent der Kosten als Stromspeicher-Förderung erstattet. Die Höchstsumme liegt bei 50.000 Euro.

Höhere Zuschüsse gibt es außerdem für die Installation von PKW-Ladestationen mit AC- und DC-Technik. Für AC-Ladepunkte vergibt die SAB je 400 Euro. Für die Anschaffung von DC-Ladepunkten gibt es je 1.500 Euro.

Wichtig ist, dass die Zuwendung für Speicher und/oder Ladepunkt mindestens 1.400 Euro betragen muss. Unter dieser Mindestsumme vergibt die SAB keine Mittel zur Stromspeicher-Förderung.

Voraussetzungen für Fördervorhaben in Sachsen

Wer die Batteriespeicher-Förderung im Freistaat Sachsen beantragen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. So gilt unter anderem Folgendes:

  • Finanzierung muss ohne sonstige Fördermittel erfolgen
  • Eigenverbrauchsrate muss mindestens 50 Prozent betragen
  • Speicher (mind. 2 kWh) müssen dauerhaft mit Netz und Hausanlage gekoppelt sein
  • Ladestationen für Elektroautos müssen mit Stromspeicher verbunden sein
  • Ladeleistung der Ladepunkte muss mindestens 4 kW bei AC-Systemen und 10 kW bei DC-Systemen betragen
  • Förderung für Modellvorhaben ist nur mit Datenmonitoring möglich
  • Fördermittel gibt es nur für einen Batteriespeicher alle 12 Monate

Beantragung der sächsischen Förderung für Batteriespeicher

Die Anträge für konventionelle Speicherlösungen sind vor Vorhabensbeginn online bei der sächsischen Aufbaubank einzureichen. Für Modellvorhaben (Speicher, die nicht auf Blei- oder Lithium-Technik basieren) ist ein gesondertes Antragsformular zu verwenden. Haben Interessierte die Unterlagen ausgefüllt, online eingereicht, ausgedruckt und unterschrieben, reichen sie diese postalisch bei der SAB ein. Die Förderbank prüft alle Unterlagen und meldet sich dann.

Weitere Informationen: Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank.

Solarspeicher-Förderung in Thüringen

Auch in Thüringen gibt es hohe finanzielle Mittel für alle, die mit einem Speicher die Eigenverbrauchsrate ihrer Photovoltaikanlage steigern möchten. Verantwortlich ist hier die Thüringer Aufbaubank – kurz TAB. (Stand 07/2019)

Konditionen der thüringischen Stromspeicher-Förderung

In Thüringen gibt es hohe Zuschüsse über das Solar Invest Programm. Die TAB unterstützt natürliche und juristische Personen damit unter anderem bei der Anschaffung von:

  • Photovoltaikanlagen zur Eigen- oder Direktversorgung
  • Energiespeichern zur Steigerung der Eigenverbrauchsrate

Zur Stromspeicher-Förderung gibt es dabei einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Installieren Bürgerenergiegenossenschaften, Vereine oder Stiftungen die Technik, erreicht die Förderhöhe sogar einen Wert von 40 Prozent.

Wichtig zu wissen ist, dass der maximal mögliche Zuschuss bei 100.000 Euro pro vorhaben liegt. Die Ausgaben müssen dabei mehr als 1.000 Euro betragen.

Voraussetzungen für Fördervorhaben in Thüringen

Wer von der thüringischen Förderung für Stromspeicher profitieren möchte, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. So gilt unter anderem Folgendes:

  • Durchführung des Vorhabens in Thüringen
  • Finanzierung und Durchführung des Vorhabens müssen gesichert sein
  • Fördermittel gibt es nur für marktreife Anlagen, die Hersteller frei anbieten
  • für Batteriespeicher muss eine Zeitwertersatzgarantie für mindestens 8 Jahre vorliegen
  • Planung und Installation muss durch Fachhandwerker erfolgen
  • Eigenverbrauchsrate darf nicht weniger als 60 Prozent betragen

Beantragung der thüringischen PV-Speicher-Förderung

Die Beantragung der Stromspeicher-Förderung muss schriftlich an die Thüringer Aufbaubank erfolgen. Hat diese die Unterlagen geprüft, vergibt sie einen Zuwendungsbescheid und das Vorhaben kann beginnen. Nach Fertigstellung aller Arbeiten reichen Antragsteller einen Abrufantrag ein. Anschließend erhalten sie die Stromspeicher-Förderung ausgezahlt.

Weitere Informationen: Weitere Informationen sowie die nötigen Antragsunterlagen gibt es auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank.

Förderung für Batteriespeicher in Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg bekommen natürliche und juristische Personen eine Förderung für Solarspeicher. Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) vergibt die Mittel hier für stationäre und netzdienliche Speicherlösungen. Wichtig ist, dass Anlagenbetreiber diese zusammen mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installieren.

(Stand 07/2019)

Wichtiger Hinweis: Nach Angaben der L-Bank sind die Fördertöpfe des Landes Baden-Württemberg bereits vollständig erschöpft. Die L-Bank kann daher bis auf Weiteres keine Förderanträge annehmen. Ob die Töpfe in Zukunft erneut aufgefüllt werden, ist noch unsicher.

Konditionen der Stromspeicher-Förderung in Baden-Württemberg

Die L-Bank Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse, die grundsätzlich von der installierten Leistung der Photovoltaikanlage abhängen. Zu Unterscheiden sind dabei Systeme mit einer maximalen Leistung von bis zu 30 kWp und Systeme mit mehr als 30 kWp. Die Höhe der Batteriespeicher-Förderung beläuft sich dabei auf:

  • 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität für Stromspeicher, die eine Photovoltaikanlage von bis zu 30 kWp ergänzen
  • 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität für Stromspeicher, die eine Photovoltaikanlage von mehr als 30 kWp ergänzen

Während die Bagatellgrenze (minimale Förderhöhe) bei 400 Euro liegt, gibt es zur Stromspeicher-Förderung in Baden-Württemberg maximal 45.000 Euro.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die L-Bank auch verschiedene Boni bereithält. So gibt es:

  • 500 Euro extra für die Installation eines netzdienlichen und lastmanagementfähigen Ladepunkts für Elektrofahrzeuge
  • 400 Euro extra für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 10 bis 14 kWp

Voraussetzungen für Fördervorhaben in Baden-Württemberg

Wer von den hohen Zuschüssen profitieren möchte, muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. So gilt unter anderem Folgendes:

  • Installation von Photovoltaik mit Stromspeicher in Baden-Württemberg
  • Photovoltaik-Leistung darf nicht mehr als 1,2 kWp pro Kilowattstunde Speicherkapazität betragen
  • maximale Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt von 50 Prozent bei PV-Anlagen bis 30 kWp und 60 Prozent für PV-Anlage mit mehr als 30 kWp
  • Installation von Wechselrichtern, die sich aus der Ferne einstellen und steuern lassen
  • für Batteriespeicher muss eine Zeitwertersatzgarantie für mindestens 10 Jahre vorliegen
  • Planung und Installation muss durch Fachhandwerker erfolgen
  • Offenlegung von Protokollen und elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems
  • Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher sind einzuhalten

Beantragung der baden-württembergischen PV-Speicher-Förderung

Die Beantragung der Stromspeicher-Förderung muss auch in Baden-Württemberg vor Vorhabensbeginn erfolgen. Dazu senden Interessenten die ausgefüllten Anträge per E-Mail an die entsprechende Stelle der L-Bank. Wichtig zu wissen ist, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen sein dürfen.

Weitere Informationen: Weitere Informationen sowie die nötigen Antragsunterlagen gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Fördermittel für Stromspeicher in Nordrhein-Westfalen

Über das Programm progress.nrw erhalten natürliche und juristische Personen in Nordrhein-Westfalen Zuschüsse zur Stromspeicher-Förderung. Die Mittel gibt es dabei für stationäre Batteriespeicher, die eine neue Photovoltaikanlage ergänzen. Wichtig zu wissen ist, dass es für die Photovoltaikanlagen selbst keine Fördermittel gibt.

(Stand 07/2019)

Wichtiger Hinweis: Anträge für das Programm progrss.nrw müssen spätestens zum 20. November 2019 bei der entsprechenden Förderstelle eingegangenen sein. Nach diesem Stichtag werden vorerst keine Solarspeicher in NRW mehr gefördert.

Konditionen der Stromspeicher-Förderung in NRW

Genau wie in Baden-Württemberg richtet sich die Zuschusshöhe für neue Batteriespeicher auch im Land NRW nach der Leistung der gleichzeitig installierten Photovoltaikanlage. Die Grenze liegt hier ebenfalls bei 30 kWp. So gibt es folgende Mittel zur Batteriespeicher-Förderung:

  • 10 Prozent der Ausgaben für Batteriespeicher, die eine PV-Anlage mit weniger als 30 kWp ergänzen
  • 50 Prozent der Ausgaben für Solarstromspeicher, die eine PV-Anlage mit mehr als 30 kWp ergänzen

Voraussetzungen für Vorhaben im Programm progress.nrw

Für die Stromspeicher-Förderung im Programm progress.nrw sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. So gilt unter anderem Folgendes:

  • Vorhaben müssen in Nordrhein-Westfalen erfolgen
  • für jede Photovoltaikanlage gibt es die Stromspeicher-Förderung nur für einen Batteriespeicher
  • Photovoltaik und Stromspeicher sind neu zu errichten
  • die Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt darf 50 Prozent der PV-Leistung nicht übersteigen
  • Planung und Installation sollte durch Fachhandwerker erfolgen (Handwerker müssen die fachgerechte Installation zumindest bestätigen)

Beantragung der PV-Speicher-Förderung in NRW

Wer sich für die Stromspeicher-Förderung in NRW interessiert, muss die entsprechenden Antragsunterlagen unbedingt vor dem Vorhabensbeginn online bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen. Erst wenn die Förderstelle den Antrag genehmigt, können Anlagenbetreiber mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.

Weitere Informationen: Weitere Informationen sowie die nötigen Antragsunterlagen gibt es auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg.

Förderung für Stromspeicher im Freistaat Bayern

Über das 10.000-Häuser-Programm unterstützt der Freistaat Bayern Sanierer schon länger dabei, ihr Haus energetisch zu verbessern. Seit August 2019 gibt es nun auch einen neuen Programmpunkt: Das PV-Speicher Programm zur Solarspeicherförderung. (Stand 08/2019)

Die Konditionen der Stromspeicher-Förderung in Bayern

Fördermittel bekommen alle, die eine Photovoltaikanlage mit Speicher neu errichten oder eine bestehende Photovoltaikanlage um neue PV-Module und einen Stromspeicher ergänzen. Die Zuschüsse hängen dabei von der Speicherkapazität ab und sind von 500 bis zu 3.200 Euro gestaffelt. Im Detail setzt sich die Förderung aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • einem Basisbetrag von 500 Euro für Speicher mit einer Kapazität von 3 kWh
  • einem Zusatzbetrag von 100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität

Zusätzlich gibt es einen Bonus von 200 Euro für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge.

Voraussetzungen für Vorhaben im 10.000-Häuser-Programm

Für die Stromspeicher-Förderung in Bayern sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. So gilt unter anderem Folgendes:

  • Vorhaben müssen in Bayern erfolgen
  • Fördermittel gibt es nur für Batteriespeicher, die zusammen mit einer neuen PV-Anlage oder neuen Modulen für eine bestehende PV-Anlage installiert werden
  • Speicherkapazität muss mindestens 3 kWh betragen
  • Batterie muss eine Schnittstelle zur Kommunikation und Fernsteuerung haben
  • intelligentes Energiemanagementsystem ist Voraussetzung
  • Förderbar ist nur die Speicherkapazität in kWh, die der PV-Leistung in kWp entspricht (Beispiel: 4 kWp Solaranlage + 10 kWh Speicher = Förderbar sind 4 kWh Speicherkapazität)
  • eine Zeitwertersatzgarantie für mindestens 10 Jahre muss vorliegen

Beantragung der PV-Speicher-Förderung in Bayern

Wer sich für die Förderung für Stromspeicher in Bayern interessiert, muss die entsprechenden Antragsunterlagen unbedingt vor dem Vorhabensbeginn online auf dem Portal energiebonus.bayern einreichen. Anschließend erhalten Hausbesitzer eine Eingangsbestätigung und das Recht, mit der Maßnahme zu beginnen. Für die Umsetzung haben sie dann 9 Monate Zeit.

Spätestens 2 Monate nach der elektronischen Eingangsbestätigung müssen Antragsteller die unterschriebenen Dokumente mit dem Angebot und einer Bestätigung des Fachhandwerkers einreichen.

Nach Abschluss der Maßnahme reichen Hausbesitzer dann einen Verwendungsnachweis ein. Die Behörde prüft alle Unterlagen und zahlt dann die Fördersumme aus.

Weitere Informationen: Weitere Informationen sowie die nötigen Antragsunterlagen gibt es auf der Internetseite des Energieatlas Bayern.

Stromspeicher-Förderung in Rheinland-Pfalz

Kommunale Körperschaften sowie private Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz bekommen nun auch eine Förderung für Solarstromspeicher. Zuschüsse gibt es für alle Batteriesysteme, die zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden. Insgesamt ist ein Fördervolumen von 5 Millionen Euro vorgesehen.

Konditionen der Förderung für Batteriespeicher in RLP

Private Hausbesitzer, die in Rheinland-Pfalz leben und einen Stromspeicher zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installieren, bekommen 100 Euro pro Kilowattstunde vom Land. Während die Batteriespeicher über eine Kapazität von mindestens 5 kWh verfügen müssen, ist die Stromspeicherförderung RLP auf 1.000 Euro begrenzt.

Gemeinden und ihre Schulen erhalten ebenfalls 100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Diese muss dabei mindestens 10 kWh betragen, dafür liegt die Förderhöchstgrenze für Kommunen bei 10.000 Euro.

Voraussetzungen für die Förderung von Solarspeichern

Wer die Batteriespeicher-Förderung im Rheinland-Pfalz beantragen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. So gilt unter anderem Folgendes:

  • Installation einer PV-Anlage mit mindestens 5 kWp für Privatpersonen
  • Installation einer PV-Anlage mit mindestens 10 kWp für Kommunen
  • Beantragung muss vor der Beauftragung eines Fachbetriebes erfolgen
  • Fachbetrieb muss die Photovoltaikanlage mit Speicher installieren
  • Wechselrichter müssen fernsteuer- und fernparametrierbar sein
  • Leistungsbegrenzung auf 50 % der kWp-Leistung am Netzanschlusspunkt
  • Zeitwertersatzgarantie einer Versicherung für mindestens 10 Jahre
  • Teilnahme am Monitoring mit der Transferstelle Bingen ist Pflicht

Speicherförderung in Rheinland-Pfalz beantragen: So gehts

Wer die Mittel des Landes Rheinland-Pfalz für die Neuinstallation des Photovoltaikspeichers nutzen möchte, muss diese vor dem Beginn der Maßnahme beantragen. Wichtig ist, dass Antragsteller vor der Bewilligung keine Anlagenteile kaufen und auch keinen Fachhandwerker beauftragen dürfen. Andernfalls vergibt das Land die hohen Zuschüsse nicht.

Weitere Informationen: Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsunterlagen im pdf-Format gibt es auf der Internetseite der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

KfW Förderung für Solarspeicher ab Januar 2019

Auch, wenn die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit Januar 2019 keine Zuschüsse zur Stromspeicher-Förderung vergibt, unterhält sie dennoch ein eigenes Förderprogramm. So können natürliche und juristische Personen über das Programm 270 „Erneuerbare Energie - Standard“ zumindest zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern beantragen.

(Stand: 07/2019)

Konditionen der KfW Stromspeicher-Förderung

Wer eine Photovoltaikanlage installiert, bekommt über das Programm 270 nach wie vor eine KfW-Förderung für Solarspeicher. Dabei gibt es Darlehen bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Zinsen hängen von den Parametern des Kredits ab und beginnen bei einem Satz von 1,03 Prozent. Die folgende Liste gibt einen detaillierten Überblick über die Konditionen:

  • Darlehenssumme: maximal 50 Millionen Euro
  • Zinssatz: ab 1,03 Prozent
  • Laufzeit: 5, 10, 15 oder 20 Jahre
  • tilgungsfreie Anlaufjahre: 1, 2 oder 3 Jahre (je nach Laufzeit)
  • Zinsbindung: 5, 10, 15 oder 20 Jahre (je nach Laufzeit)
  • Auszahlung: 100 Prozent
  • Abrufbar: innerhalb von 12 Monaten als Komplettsumme oder in Teilbeträgen
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 Prozent (ab 1 Monat und zwei Arbeitstage nach Zusage)

Sofern andere Fördermittel für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher keine Beihilfen enthalten, lassen sich diese mit den Mitteln der KfW kombinieren.

Beantragung der KfW-Batteriespeicher-Förderung

Wer die Darlehen der KfW für die Finanzierung von Stromspeicher und Photovoltaik nutzen möchte, muss die Mittel unbedingt vor dem Vorhabensbeginn beantragen. Möglich ist das über einen regionalen Finanzierungspartner wie die Hausbank. Dieser leitet die Antragsunterlagen an die KfW weiter, die diese anschließend prüft. Nach erfolgter Zusage können Anlagenbetreiber die Vorhaben umsetzen. Aus- und Rückzahlung der Kredite erfolgt dabei über den eigenen Finanzierungspartner.

Weitere Informationen: Weitere Informationen sowie die nötigen Antragsunterlagen gibt es auf der Internetseite der KfW.

Hohe Zuschüsse zur Stromspeicher-Förderung

eccuro Redaktion

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