BEG und KfW Förderung der Haustür: Energieeffizienz oder Einbruchschutz

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommen Sanierer Zuschüsse oder Darlehen, wenn sie ihre Haustür austauschen. Abhängig vom Zweck der Maßnahme und von den Eigenschaften der neuen Tür fallen die Konditionen dabei unterschiedlich aus. Die folgende Tabelle zeigt, über welche Programme/Programmteile die Förderung der Haustür bereitsteht.

Förderprogramm Konditionen Voraussetzung
BEG-EM Zuschuss  20 bis 25 Prozent Zuschuss U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser
BEG-EM Darlehen  Zinsgünstiges Darlehen mit 20 bis 25 Prozent Tilgungszuschuss
KfW-Programm 152

Zinsgünstiges Darlehen mit 20 Prozent Tilgungszuschuss (ab 01.07.2021 durch BEG-Darlehen ersetzt)

KfW-Programm 455-E Gestaffelter Zuschuss:
20 Prozent für 1.000 Euro
10 Prozent für weitere Kosten
Widerstandsklasse 2 (RC2) nach DIN EN 1627;
U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser, wenn Türen an beheizte Bereiche grenzen
KfW-Programm 159 Zinsgünstiges Darlehen

Wichtig zu wissen ist, dass Hausbesitzer die BEG- und KfW Förderung der Haustür über die Programme BEG-EM, 430 und 152 nur dann beantragen können, wenn ihr Haus ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat. Voraussetzung für die BEG-Förderung ist, dass der Bauantrag oder Bauanzeige fünf Jahre alt ist. Für die KfW-Förderung der Haustür (152) muss der Bauantrag/die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt/eingereicht wurden sein.

Wer kann Förderanträge stellen?

Nicht jeder kann die BEG oder KfW Förderung der Haustür beantragen. Wer dazu berechtigt ist, hängt grundsätzlich vom gewählten Programm ab. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Programme der Förderbank und zeigt, wer davon profitieren kann.

Förderprogramm Antragsberechtigt
BEG-Förderung alle, die Wohn- und Nichtwohngebäude energetisch modernisieren (auch Mieter und Pächter)
KfW-Programm 152 alle, die Wohngebäude energetisch modernisieren (gilt nicht für Mieter oder Pächter von Gebäuden)
KfW-Programm 455-E Mieter, Besitzer oder Käufer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) aus Privatpersonen.
KfW-Programm 159 alle, die Wohnungen barrierearm umbauen oder für einen besseren Einbruchschutz sorgen.

Die Tabelle zeigt: Attraktive BEG-Mittel für die Erneuerung der Haustür erhalten heute alle, die ein Gebäude energetisch Sanieren. Die KfW-Förderung erhielt hingegen nur ein deutlich kleinerer Personenkreis.

BEG und KfW Förderung der Haustür beantragen: Der Ablauf

Die BEG und KfW Förderung der Haustür ist grundsätzlich vor dem Beginn der Sanierung zu beantragen. Geht es um Fördermittel zur energetischen Sanierung (BEG-EM oder bis 30.06 noch KfW 152) müssen Hausbesitzer dabei zunächst einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes beauftragen. Dieser prüft das Vorhaben, bevor er eine Technische Projektbeschreibung (TPB für BEG) oder eine Bestätigung zum Antrag (BzA-ID für KfW) erstellt. Bei den Förderprogrammen für mehr Einbruchschutz ist das einfacher: Hier können Sanierer die Mittel einfach selbst und ganz ohne Energieberater beantragen. Geht es um die Ausführung, sind die Programme BEG-EM, 455-E und 159 dann allerdings mit einer Fachhandwerkerpflicht verbunden.

Die folgende Übersicht zeigt Schritt für Schritt, wie sich die KfW Förderung der Haustür richtig beantragen lässt:

  1. Angebot für die neue Haustür erstellen lassen
  2. Energieberater beauftragen (nur BEG und KfW 152)
  3. Auf der BAFA-Webseite (BEG-Zuschuss) oder im KfW Zuschussportal registrieren
  4. Zuschussförderung (BEG-EM und 455-E) über die BAFA-Webseite oder das KfW-Zuschussportal beantragen
  5. Alternativ: Darlehensförderung (BEG-EM-Darlehen oder KfW-Programme 152 und 159) über die Hausbank beantragen
  6. Die Bestätigung des Fördergebers abwarten (über BAFA-Webseite, Zuschussportal oder Hausbank)
  7. Fachhandwerker mit der Ausführung beauftragen
  8. Energieberater mit der Prüfung beauftragen (BEG-EM und KfW 152)
  9. Technischen Projektnachweis (TPN für BEG) oder Bestätigung nach Durchführung (BnD für KfW) an die Fördergeber übermitteln (nur BEG-EM und KfW 152)
  10. Kosten nachweisen und Rechnungen im Zuschussportal hochladen oder an die Hausbank übermitteln (nur KfW 455-E und 159)

Haben Hausbesitzer die 10 Schritte erfolgreich durchlaufen, bekommen sie die BEG oder KfW Förderung der Haustür ausgezahlt. Bei der Förderung über das Programm 152 und bei der BEG-EM-Darlehensvariante schreiben die Fördergeber dann den Tilgungszuschuss gut, wodurch die Kreditsumme sinkt.

Alternative: Der Steuerbonus für die Sanierung

Alternativ zur BEG oder KfW Förderung der Haustür können Sanierer auch einen attraktiven Steuerbonus nutzen. Das ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2020 möglich. Wer den Bonus über seine Steuererklärung beantragt, kann 20 Prozent seiner Sanierungskosten über einen Zeitraum vom drei Jahren von der Steuer absetzen. Während dazu die gleichen Voraussetzungen wie bei der BEG oder KfW Förderung der Haustür zu erfüllen sind, erfolgt die Beantragung ganz ohne Energieberatung. Wichtig ist jedoch, dass ein Fachhandwerker die neue Haustür einbaut.

Übrigens: Den neuen Steuerbonus für die Sanierung gibt es für Maßnahmen am selbstgenutzten Haus, wenn dieses mindestens 10 Jahre alt ist. Da die Beantragung ganz ohne Energieberater funktioniert, gibt es hier unter Umständen am meisten Geld vom Staat. Wie Hausbesitzer davon profitieren, erklären wir ausführlich im Beitrag zum Steuerbonus für die Sanierung.

Ohne Anforderungen: Handwerkerkosten absetzen

Ganz ohne technische Anforderungen können Hausbesitzer auch den Steuerbonus für Handwerkerkosten nutzen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Lohnkosten von Fachhandwerkern (maximal 1.200 Euro im Jahr) von ihrer Einkommensteuerlast abzuziehen. Beantragen lässt sich die Alternative zur BEG und KfW Förderung der Haustür nachträglich über die Einkommensteuererklärung.

Übrigens: Wer Lohnkosten absetzen möchte, muss Arbeiten am selbstgenutzten Wohneigentum durchführen lassen. Im Vergleich zu den anderen Programmen ist die Förderrate hier am niedrigsten. Der Vorteil ist jedoch, dass keine technischen Anforderungen an die neue Tür gestellt sind. Die wichtigsten Informationen zum Programm geben wir im Beitrag Lohnkosten absetzen.

Zuschüsse und Darlehen zur KfW Förderung Haustür

eccuro Redaktion

0 Kommentare

Sie müssen angemeldet sein, um Kommentare zu verfassen.
Login | Registrieren