Attraktive BEG-Förderung in Höhe von 30 bis 45 Prozent

Ganz gleich, ob die Solaranlage der Warmwasserbereitung oder der kombinierten Heizungsunterstützung dient: Erfüllt sie die technischen Anforderungen, unterstützt der Staat die Anschaffung der Systeme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Über die Förderung der Solarthermie gibt es seit 2021 Zuschüsse sowie Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von mindestens 30 Prozent. Wer eine neue Gasheizung mit Solar einbaut, bekommt ebenfalls 30 Prozent, dann allerdings für das Gesamtpaket. Ersetzt die neue Gas-Hybridheizung eine bestehende Ölheizung, sind sogar Zuschüsse von 40 Prozent möglich. Ein zuvor erstellter Sanierungsfahrplan erhöht die BEG-Förderung der Solarthermie um weitere 5 Prozent.

Ähnlich verhält es sich auch, wenn die Solarthermie eine Umweltheizung wie die Wärmepumpe ergänzt. Während es für sogenannte EE-Hybridheizungen 35 Prozent Zuschuss gibt, steigt die BEG-Förderung der Solarthermie 2021 auf 45 Prozent, wenn die EE-Hybridanlage eine alte Ölheizung ersetzt - 50 Prozent sind es mit Sanierungsfahrplan. Die folgende Tabelle zeigt die möglichen Zuschusshöhen im Überblick.

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Anlagenkombination Solarthermie-Förderung ab 2021
Nachrüsten oder Erweitern einer Solarthermieanlage für Heizung und/oder Warmwasser 30 Prozent Zuschuss
Einbau einer Gas-Solar-Hybridheizung im Bestand 30 Prozent Zuschuss (auch für die Gasbrennwertheizung und Umfeldmaßnahmen)
Austausch einer Ölheizung durch eine Gas-Solar-Hybridheizung 40 Prozent (für die Gesamtanlage einschließlich Umfeldmaßnahmen)
Einbau einer Hybridheizung aus erneuerbaren Energiesystemen (EE-Hybridheizung) im Neubau oder im Bestand 35 Prozent (für die Gesamtanlage einschließlich Umfeldmaßnahmen)
Austausch einer Ölheizung durch eine Hybridheizung aus erneuerbaren Energiesystemen (EE-Hybridheizung) 45 Prozent (für die Gesamtanlage einschließlich Umfeldmaßnahmen)
Bonus für Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan (mit jeder Variante kombinierbar) 5 Prozent extra (für die Gesamtanlage einschließlich Umfeldmaßnahmen)

Insgesamt gibt es also Zuschüsse in Höhe von 30 bis 50 Prozent über die BEG-Förderung der Solarthermie ab 2021.

Voraussetzungen für die Förderung der Solarthermie

Möchten Bauherren oder Sanierer von den attraktiven Zuschüssen profitieren, sind eine Reihe technischer Anforderungen zu erfüllen. Grundsätzlich müssen die neuen Kollektoren dabei das Solar Keymark Kennzeichen tragen. Es symbolisiert eine hohe Qualität und stellt sicher, dass die Anlagen einen großen Teil der Solarenergie in Heizwärme umwandeln.

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung der Solar-Hybridheizung

Die höchste Förderrate gibt es bei einer Sanierung, wenn die Solarthermieanlage eine Gas- oder Umweltheizung ergänzt. Damit der Staat die Mittel gewährt, muss die Solaranlage mindestens 25 Prozent der Gebäudeheizlast abdecken. Als Bemessungswert gilt dabei ein Pauschalbetrag von 635 W/m². Hat ein Gebäude eine Heizlast von 15 kW, muss die Solaranlage daher eine Kollektorfläche von rund 6 m² aufweisen (Rechenweg: (15 kW * 0,25) / 0,635 kW/m²).

Wichtig ist außerdem, dass das bestehende Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist.

Förderung der Solarthermie 2021 richtig beantragen

Die Beantragung der Solarthermie-Förderung muss vor der Auftragsvergabe an einen Handwerker erfolgen. Möglich ist das ganz einfach online über die Webseite des BAFA (Zuschuss-Förderung) oder die eigene Hausbank (Kreditförderung). Wer sich hier nicht rechtzeitig registriert, läuft Gefahr, das Anrecht auf die sehr hohen Zuschüsse zu verlieren.

Unser Tipp: Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von der Förderrate und der Höhe des Handwerkerangebotes ab. Da sich der Zuschussbetrag später nicht mehr nach oben korrigieren lässt, sollten Handwerker das Angebot möglichst detailliert erstellen.

Alternative: Der neue Steuerbonus für die Sanierung

Wer im selbst genutzten Haus lebt und den Antragszeitpunkt verpasst hat, geht meist nicht leer aus. Denn in diesem Fall können Hausbesitzer den neuen Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Auf diese Weise haben sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer abzusetzen. Anrechnen lassen sich dabei aber nicht nur Ausgaben für die Heizung. Auch Sanierungsarbeiten am Haus sind über das Programm förderfähig. So gibt es die steuerliche Förderung ebenfalls für die Fassadendämmung, die Dachdämmung oder den Fenstertausch. Beantragen lässt sich der Förderbonus nach Abschluss der Sanierungsarbeiten über die jährliche Einkommensteuererklärung. Voraussetzung ist, dass das Haus zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens 10 Jahre alt ist.

Förderung der Solarthermie auf dem Dach

eccuro Redaktion

1 Kommentar

Christian Schindler 03.11.2021, 12:39

Danke für den interessanten Artikel. Ich find es gut, dass nachhaltigkeit in Deutschland gefördert wird. Ich hab in dem Artikel https://glasvordach.de/pv-forderung/ auch gelesen, dass due KfW auch PV-Anlagen fördert.

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