KfW-152: Kredite für die energetische Sanierung

Über das KfW-Programm 152 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ bekoamen Sanierer und Käufer energetisch modernisierter Gebäude bis Juli 2021 zinsgünstige Darlehen. Finanzieren ließen sich damit zum Beispiel Einzelmaßnahmen, wie die Dämmung von Dach oder Fassade, der Fenster- und Türenaustausch oder die Optimierung der bestehenden Heizung. Aber auch für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz und die ganzheitliche Sanierung zum KfW-Effizienzhaus belamen Hausbesitzer die KfW-152 Darlehen bis Mitte 2021 fast geschenkt.

Wichtiger Hinweis: Die KfW-Förderung aus dem Programm 152 lief Mitt 2021 aus. Sei Juli 2021 gibt es Fördermittel für die energetische Sanierung nun über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Parallel zu den Darlehen stehen dabei auch einmalige Zuschüsse zur Verfügung.

Das Ziel der attraktiven Förderung war es, die Sanierungsrate in Deutschland anzuheben. Denn nur wenn der Energieverbrauch im Gebäudebestand sinkt, ist auch das Erreichen der hohen Klimaschutzziele für 2030 möglich. Diese sehen eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 40 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 vor.

Übrigens: Alternativ zur Förderung über das KfW-Programm 152 gab es über das KfW-Programm 430 einmalige Zuschüsse für die Sanierung. Interessant waren die Mittel für all jene, die eine geplante Sanierungsmaßnahme aus eigener Tasche finanzieren können. Mit dem Klimapaket kam 2020 auch ein weiteres Förderinstrument hinzu: So gibt es heute einen Steuerbonus für die Sanierung, über den Hausbesitzer bis zu 40.000 Euro ihrer Sanierungskosten drei Jahre lang steuerlich geltend machen können.

Wer konnte KfW Kredite bis 2021 zum Sanieren beantragen?

Die Förderung im Programm KfW-152 gab es für alle, die eine Wohnimmobilie sanierten, sanierten Wohnraum kauften oder Contracting-Lösungen angeboten haben. Voraussetzung war, dass das Gebäude ein gewisses Alter hat. So mussten Bauantrag oder Bauanzeige schon vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein.

Die Konditionen der KfW-Kredite bis 2021 im Überblick

Bei der Rückzahlung der KfW-Kredite hatten Sanierer die Wahl zwischen Annuitätendarlehen oder endfälligen Darlehen. Während sie bei Ersterem gleichbleibende Raten aus Zins und Tilgung zahlten, mussten Sanierer bei endfälligen Krediten über die gesamte Laufzeit nur Zinsen abzahlen. Zum Ende der Laufzeit war der Kreditbetrag dann in einer Summe zu tilgen.

Wer sich für ein Annuitätendarlehen entschied, hatte verschiedene Konditionsoptionen zur Auswahl. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Zinsen, Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre.

Konditionen im KfW-Programm 152 Werte
Kredithöhe (maximal) 50.000 € pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen

120.000 € pro Wohneinheit bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Sollzins 0,75 %
Laufzeit 4 bis 30 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre 1 bis 5 Jahre
(von der Laufzeit abhängig)
Zinsbindung 10 Jahre
Tilgungszuschüsse 20 bis 40 %
(von der Maßnahme abhängig)
Auszahlung 100 % in einer Summe oder in Teilbeträgen
Bereitstellungszeit 36 Monate
Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat auf die nicht abgerufene Kreditsumme ab dem 13. Monat
Zeit für die Verwendung 12 Monate ab der Auszahlung

Durch die hohen Tilgungszuschüsse ergeben sich effektiv sogar Minuszinsen. Das heißt: Trotz Zinsen müssen Hausbesitzer teilweise weniger zurückzahlen als die Höhe des aufgenommenen Darlehensbetrages.

KfW-Programm 152 geht 2021 in die BEG Förderung über

Auch im KfW-Programm 152 hat sich 2021 einiges geändert. So gibt es die früher sehr beliebte Förderung für den Einbau von Öl- und Gasbrennwertheizungen heute nicht mehr. Wer ein bestehendes Gebäude zum KfW-Effizienzhaus umbauen möchte, kann die Ölheizung zwar noch nutzen, bekommt für ihre Kosten aber keine Zuschüsse. Für alle anderen Maßnahmen haben sich die Konditionen dafür deutlich verbessert. So gibt es ab 2021 immer einen Tilgungszuschuss von mindestens 20 Prozent. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sind sogar Tilgungszuschüsse von bis zu 45 Prozent möglich.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Keine Förderung mehr für Gas- und Ölbrennwertheizungen
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist mit Ölheizungen möglich, ihre Kosten werden aber nicht mehr angerechnet
  • KfW-Programm 152 ging im Juli 2021 in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über

Die verbesserten Förderkonditionen sollen neue Anreize zum Sanieren schaffen und helfen, den CO2-Ausstoß in Deutschland zu senken. Fördermittel für den Heizungstausch bekommen Hausbesitzer inzwischen über die neue BAFA-Förderung ab 2021.  

Fördermittel für einzelne Sanierungsmaßnahmen

Mit dem KfW-Programm 152 förderte der Staat Einzelmaßnahmen sowie ganzheitliche energetische Sanierungsvorhaben. Wer sich für Einzelmaßnahmen wie das Dämmen von Gebäudeteilen, den Austausch von Fenstern und Türen oder die Optimierung der Heizungsanlage entschied, bekam den KfW-Kredit ab 2021 mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Der Zuschuss reduzierte die zurückzuzahlende Darlehenssumme und machte die Finanzierung  deutlich günstiger. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über geförderte Maßnahmen und die wichtigsten Anforderungen im Programm KfW-152. (Stand 05/2021)

KfW-152: Geförderte Maßnahmen Technische Anforderungen
Fassadendämmung

Anforderungen an den U-Wert bei:

  • Außendämmung: 0,20 W/m²K
  • Dämmung im Denkmal: 0,45 W/m²K
  • Fachwerk-Innendämmung: 0,65 W/m²K
  • Gefacherneuerung im Fachwerk: 0,65 W/m²K
  • Wänden gegen unbeheizt: 0,25 W/m²K
  • Wänden gegen Erdreich: 0,25 W/m²K
Bei Kerndämmung gilt eine WLG 035 der Dämmstoffe als Voraussetzung.
Dachdämmung

Anforderungen an den U-Wert bei:

  • Schrägdächern: 0,14 W/m²K
  • Gauben (inkl. Wangen): 0,20 W/m²K
  • Flachdächern: 0,14 W/m²K
Bei der Dachdämmung im Denkmal ist die höchstmögliche Dämmschicht mit einem Dämmstoff der WLG 040 einzubringen.
Dämmung von Geschossdecken

Anforderungen an den U-Wert bei:

  • Oberste Geschossdecke: 0,14 W/m²K
  • Kellerdecke: 0,25 W/m²K
  • Decken zu unbeheizten Räumen: 0,25 W/m²K
  • Böden gegen Außenluft: 0,20 W/m²K
  • Böden gegen Erdreich: 0,25 W/m²K
Türen- und Fenstertausch

Anforderungen an den U-Wert bei:

  • Fenstern, Balkon- und Terrassentüren mit Isolierverglasung: 0,95 W/m²K
  • Dachflächenfenstern: 1,0 W/m²K
  • Außentüren: 1,3 W/m²K
  • barrierearmen oder einbruchhemmenden Fenstern: 1,1 W/m²K
  • Ertüchtigung von Fenstern, Kastenfenstern und Sonderverglasungen: 1,3 W/m²K
  • Austauschfenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Substanz: 1,4 W/m²K (1,6 W/m²K bei echten, glasteilenden Sprossen)
  • Ertüchtigung von Fenstern in Baudenkmalen oder erhaltenswerter Substanz: 1,6 W/m²K

Widerstandsklasse RC2 für einbruchhemmende Fenster

U-Wert der Fenster schlechter als U-Wert der Außenwand oder Maßnahmen zum Feuchteschutz (Lüftungsanlage)

Anschluss an Nah- und Fernwärmenetze ---
Heizungsoptimierung

Folgende Maßnahmen sind immer umzusetzen:

  • Bestandsaufnahme der Heizungsanlage
  • Hydraulischer Abgleich des Systems oder Heizcheck
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Die KfW-Kredite gab es dabei für:

  • neue Heizungs- und Trinkwasserpumpen
  • voreinstellbare Thermostatventile
  • Optimierungsarbeiten an Einrohrsystemen
  • Umbauarbeiten von Einrohr- zu Zweirohrsystemen 
  • neue Pufferspeicher
  • die Installation einer Flächenheizung
  • den Austausch von Heizkörpern
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • Bauteile zum hydraulischen Abgleich
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Einbau von Lüftungsanlagen

zentrale Abluftanlagen mit Bedarfsregelung und maximal 0,20 W/(m³/h) Ventilatorleistung

Zentrale, dezentrale und raumzentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung mit Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 Prozent und maximal 0,45 W/(m³/h) Ventilatorleistung ODER mit Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 75 Prozent und maximal 0,35 W/(m³/h) Ventilatorleistung

Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude Luft-Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe mit Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 75 Prozent, Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 und maximal 0,45 W/(m³/h) Ventilatorleistung

Kompaktgeräte mit Luft-Luft-/Wasser-Wärmepumpe ohne Luft-Luft-Wärmeübertrager mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 und maximal 0,35 W/(m³/h) Ventilatorleistung

Alle Lüftungsanlagen müssen einreguliert sein und den Anforderungen der Öko-Design-Richtlinie entsprechen

Möchten Sanierer eine neue Heizungsanlage einbauen, gibt es seit 2020 keine Fördermittel mehr im KfW-Programm 152. Dafür vergibt der Staat über die BAFA-Förderung hohe Zuschüsse in Höhe von 20 bis 55 Prozent für Gas-Hybridheizungen, Solaranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. Ersetzt die neue Heizung eine Ölheizung, steigen die Zuschüsse sogar um weitere 10 Prozent auf 40 bis 45 Prozent an. Erhältlich sind dabei jeweils Zuschüsse oder Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen. 

Neben Maßnahmen zum energetischen Sanieren gibt es KfW-Darlehen unter anderem auch für Einbruchschutzmaßnahmen. Ein Beispiel ist die Förderung für Alarmanlagen, die es über das KfW-Programm 159 gibt. 

KfW-152 Kredite bis auch 2021 für KfW-Effizienzhäuser

Noch bessere Konditionen gab es über das KfW-Programm 152 für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Dabei handelt es sich um Gebäude, die höchste Ansprüche an die Energieeffizienz erfüllen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse hing dabei vom erreichten KfW-Effizienzhausstandard ab, wie die folgende Tabelle zeigt:

KfW-430: Effizienzhaus Tilgungszuschüsse Tilgungszuschuss pro Wohneinheit (maximal)
KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 % 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 115 25 % 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 100 27,5 % 33.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 85 30 % 36.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 70 35 % 42.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 55 40 % 48.000 Euro

Der maximale Kreditbetrag war pro Wohneinheit auf 120.000 Euro begrenzt. Somit ergaben sich im Förderprogramm KfW-152 ab 2021 Tilgungszuschüsse von 30.000 bis zu 48.000 Euro.

Wichtig zu Wissen: Nachdem die Regierung Ende 2019 Einbaueinschränkungen für neue Ölheizungen beschloss, erreichten Sanierer den KfW-Effizienzhausstand auch 2020 mit einer effizienten Ölheizungsanlage. Die Kosten der Technik berücksichtigte die Förderbank bei der Ermittlung der Tilgungszuschüsse allerdings nicht. Wir empfehlen, bereits heute über eine Alternative zur Ölheizung nachzudenken.

Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um die attraktiven Fördermittel aus dem KfW-Programm 152 zu bekommen? Diese Frage stellen sich viele Hausbesitzer, die eine Sanierung planen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang vor allem zwei Kennwerte: Der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust. Während Ersterer von der Energieeffizienz der Gebäudehülle und der Art der Heizung abhängt, beschreibt der Transmissionswärmeverlust die energetische Qualität der Gebäudehüllflächen. Beide müssen im KfW-Effizienzhaus die Werte eines EnEV-Neubaus beinahe erreichen oder sogar übertreffen. Die folgende Tabelle gibt weitere Informationen.

KfW-Effizienzhaus Denkmal 115 100 85 70 55
Primärenergiebedarf
im Vergleich zum
Wert eines EnEV-
Referenzhauses
160 % 115 % 100 % 85 % 70 % 55 %
Transmissions-
wärmeverlust im
Vergleich zum Wert
eines EnEV-
Referenzhauses
175 % 130 % 115 % 100 % 85 % 70 %

Zur Erklärung: Ein KfW-Effizienzhaus 85 muss die Neubauanforderungen der EnEV an den Primärenergiebedarf um 15 Prozent übertreffen. Ein KfW-Effizienzhaus 115 darf sie hingegen um 15 Prozent überschreiten, um die Förderung im KfW-Programm 152 zu erhalten.

Fördermittel aus dem KfW-Programm 152 beantragen

Wer eine Sanierung plante und die Mittel aus dem KfW-Programm 152 2020 beantragen wollte, musste das unbedingt vor dem Beginn der Maßnahme erledigen. Noch vor der Beantragung bei der eigenen Hausbank mussten Sanierer dabei einen Energie-Effizienz-Experten beauftragen. Der Energieberater prüfte die Anforderungen und erstellte eine Bestätigung zum Antrag. Die damit Verbundene BzA-ID war Voraussetzung, um die KfW-152 Förderung beantragen zu können.

Ähnlich verhält es sich auch bei der BEG-Förderung, die das Programm der 152 der Förderbank im Juli 2021 ablöste.

günstige Darlehen zum Sanieren über das KfW-Programm 152

eccuro Redaktion

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