Ende der KfW-Förderung im Programm 152

Wichtig zu wissen ist, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude das KfW-Programm 152 zum 01. Juli 2021 abgelöst hat. Die KfW-Mittel sind seither nicht mehr in gewohnter Form verfügbar. Mit der BEG-Förderung bestehen aber attraktive neue Fördermittel.

KfW-Programm 152: Wer durfte Mittel beantragen?

Fördermittel aus dem KfW-Programm 152 erhielten grundsätzlich alle, die ein bestehendes Wohnhaus sanieren oder ein frisch saniertes Gebäude kaufen wollten. Das traf auf private Hausbesitzer, Unternehmen aber auch Contracting-Geber zu. Zum Vergleich: Mittel aus der neuen BEG-Förderung (KfW 261/262) gibt es grundsätzlich für alle, die ein Haus sanieren oder ein neues Effizienzhaus bauen. 

Übrigens: Wichtig war, dass es sich bei dem zu sanierenden Gebäude um einen Altbau handelte. Das heißt: Bauanträge oder Bauanzeigen mussten bereits vor dem 01.02.2002 gestellt wurden sein. Geht es um eine Sanierung, sind heute mindestens 5 Jahre als Alter anzusetzen.

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Für welche Maßnahmen gab es die KfW-Darlehen?

Über das KfW-Programm 152 förderte der Staat zahlreiche Maßnahmen, die zu einem sinkenden Energieverbrauch führten. So gab es die zinsgünstigen Darlehen zum Beispiel für:

  • die ganzheitliche Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus
  • die Sanierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen im Paket
  • Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäude

Darüber hinaus gab es Fördermittel auch für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude, den Umbau von Nichtwohn- zu Wohngebäuden und den Kauf energetisch sanierter Häuser.

KfW-Programm 151 für die Komplettsanierung

Wollten Hausbesitzer ihr Haus ganzheitlich sanieren, konnten sie dafür Fördermittel der KfW beantragen. Wichtig war jedoch, dass das Gebäude nach der Modernisierung einen sogenannten KfW-Effizienzhausstandard erreichte. Wie hoch dieser war, entschied dabei über die Höhe des Tilgungszuschusses. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

KfW-Programm 151 zur Komplettsanierung Höhe des Tilgungszuschusses
KfW-Effizienzhaus 55 27,5 % der Darlehenshöhe, maximal jedoch 27.500 Euro
KfW-Effizienzhaus 70 22,5 % der Darlehenshöhe, maximal jedoch 22.500 Euro
KfW-Effizienzhaus 85 17,5 % % der Darlehenshöhe, maximal jedoch 17.500 Euro
KfW-Effizienzhaus 100 15,0 % der Darlehenshöhe, maximal jedoch 15.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 115 12,5 % der Darlehenshöhe, maximal jedoch 12.500 Euro
KfW-Effizienzhaus Denkmal 12,5 % der Darlehenshöhe, maximal jedoch 12.500 Euro

Mit der Umstellung auf die BEG-Förderung ist der Effizienzhausstandard 115 weggefallen - dafür gibt es Fördergelder heute auch für die Sanierung zum Effizienzhaus 100. Die Förderraten sind mit 25 bis 45 Prozent deutlich gestiegen. Außerdem gibt es über das KfW-Programm 261 auch einen sogenannten EE-Zuschuss in Höhe von 5 Prozent, wenn die Heizung überwiegend (mindestens 55 %) regenerativ arbeitet. Neben der höheren Förderrate steigen die anrechenbaren Kosten (analog Kreditbetrag) pro Wohneinheit von 120.000 auf 150.000 Euro. 

 

KfW-Programm 152 für einzelne Maßnahmen

Viele Hausbesitzer wollten ihr Gebäude lieber Schritt-für-Schritt sanieren. So planten sie zunächst eine Fassadendämmung, ein neues Dach oder den Austausch der alten Heizung. Genau wie bei einer ganzheitlichen Modernisierung bekamen sie auch für diese Maßnahmen Darlehen und Tilgungszuschüsse von der KfW. Wie hoch die Zuschüsse waren, zeigt die folgende Tabelle.

KfW-Programm 152 für Einzelmaßnahmen Höhe des Tilgungszuschusses
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschoss-decken 12,5 % der Darlehenshöhe, maximal jedoch 6.250 Euro
Erneuerung der Fenster und Außentüren 12,5 % der Darlehenshöhe, maximal jedoch 6.250 Euro
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage 12,5 % der Darlehenshöhe, maximal jedoch 6.250 Euro
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage 12,5 % der Darlehenshöhe, maximal jedoch 6.250 Euro

Grundsätzlich hat sich am Verfahren auch heute nichts geändert. Allerdings sind die Konditionen mit 20 bis 25 Prozent und anrechenbaren Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr deutlich besser. Eine Neuerung ist die Förderung von Hybrid- oder Umweltheizungen mit Darlehen und Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis zu 55 Prozent, die es heute ebenfalls über die BEG-Förderung im KfW-Programm 262 gibt.

Fördermittel aus dem KfW-Programm 152

eccuro Redaktion

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